Verzeichnis:Deutsch/Ausnahmefälle der Graphemik

Die folgende Liste bietet eine Übersicht darüber, welche Wörter der deutschen Sprache Ausnahmen von der normalen deutschen Laut-Buchstaben-Zuordnung bilden, wie sie durch die amtlichen Rechtschreibregeln von 2006 festgelegt ist.

Die Liste enthält nur Grundformen und keine flektierten Formen von Wörtern. Bei letzteren, insbesondere bei den Beugungsformen der Verben, offenbaren sich zahlreiche weitere Ausnahmefälle, die hier nicht dargestellt werden können.

Lange und kurze Vokale

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Unregelmäßige Kennzeichnung von Langvokalen

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Folgen auf einen betonten Vokal innerhalb des Wortstammes ‒ bei Fremdwörtern betrifft dies auch den betonten Wortausgang ‒ zwei verschiedene Konsonanten, so ist der Vokal in der Regel kurz […].[1]

Ausnahmefälle:

Unregelmäßige Kennzeichnung des Langvokals [i:]

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Der lange [i]-Laut wird in betonten Silben ‒ außer in Fremdwörtern ‒ fast immer als <ie> notiert. Hier die wichtigsten Ausnahmen:

Apfelsine, bi-, Bibel, Biber, biblisch, Bisam, Bise, Brise, Chile, China, Dino, dir, Distel, Diva, Divan, Fibel, Fiber, Frida, Giga, Giro, Igel, ihm, ihn, ihr, Ire, irisch, Kilo, Kino, Kita, Kiwi, Klima, Krise, Lid, Liger, lila, Lilie, Lima, Limo, Linie, Lise, Liter, Mikro, Mime, mimen, Mimik, Mine, mir, Niger, Nitro, Pi, Pik, Pike, piken, Pipi, Pisa, prima, Primel, Prise, Riga, Rita, Ritus, Sabine, Sigel, Sigrid, Silo, Simon, Sinus, Sisal, Ski, Stil, Stipel, Tiber, Tibet, Tide, Tiger, Tina, Tipi, Titel, tri-, Virus, Visum, wir, Wisent, Zibet, Zilie, Zitrus

Da Fremdwörter für Laien nicht immer als solche zu erkennen sind, enthält die Liste auch eine Anzahl kurzer Fremdwörter, die fälschlich für Wörter germanischer Abstammung gehalten werden können.

Siehe auch: Wörter mit ie

Unregelmäßige Kennzeichnung von Kurzvokalen

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Folgt im Wortstamm auf einen betonten kurzen Vokal nur ein einzelner Konsonant, so kennzeichnet man die Kürze des Vokals durch Verdopplung des Konsonantenbuchstabens.[2]

Ausnahmefälle:

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Einzelnachweise

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  1. Deutsche Rechtschreibung: Regeln, Abschnitt 1.2
  2. Deutsche Rechtschreibung: Regeln, §2