vor-
(Weitergeleitet von Vor-)
vor-, Vor- (Deutsch)
BearbeitenAnmerkung:
- Hier sprechen wir vom Präfix, der Vorsilbe vor-, aber in manchen Grammatiken wird eine Kombination (also genauer Präfigierung) eines Verbes mit einem Präfix auch anders gedeutet. Man kann ein zusammengesetztes Wort auch als eine Kombination zwischen der Präposition vor und einem Ausgangswort sehen. Da dies nicht überall einheitlich gehandhabt wird, finden sich in dem Verzeichnis zu den Wortbildungen beide Ursprünge.
Worttrennung:
- vor-, Vor-
Aussprache:
- IPA: [foːɐ̯]
- Hörbeispiele: vor- (Info)
Bedeutungen:
- [1] räumlich: Bewegung vorwärts, nach vorne
- [2] räumlich: Bewegung, die an der Vorderseite von etwas stattfindet
- [3] räumlich: sichtbar sein oder werden
- [4] zeitlich: eine bereits vorher erledigte Sache oder eine Sache, die früher gestartet wurde
- [5] zeitlich: den Zeitpunkt der Ausführung nach vorne verschieben
- [6] einer Person etwas zueignen, es an sie richten
- [7] eine eindringliche Ermahnung
- [8] eine herausragende Stellung
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
- [4] nach-
Beispiele:
- [1] Ich laufe schon mal vor, wir sehen uns dann gleich bei der Hütte.
- [1] Würden Sie bitte mal vortreten?
- [2] Er möchte hier an dieses Schuppenfenster zwei Bretter vornageln.
- [3] Der Ast ragt zu weit auf die Straße vor.
- [4] Ich habe in dem Buch bereits vorgearbeitet.
- [5] Dann stellten wir fest, dass der Brief vordatiert war.
- [6] Ich will Ihnen da nichts Falsches vorspiegeln.
- [7] Ihnen wird vorgeworfen, den Arbeitsplatz verlassen zu haben.
- [8] Leider herrscht ein Mangel an Sachkenntnis vor.
- [8] Wir gehen mit Vorliebe zum Italiener.
Wortbildungen:
- siehe ausschließlich: Verzeichnis:Deutsch/Wortbildungen/vor-
Übersetzungen
Bearbeiten [1] räumlich: Bewegung vorwärts, nach vorne
[2] räumlich: Bewegung, die an der Vorderseite von etwas stattfindet
[3] räumlich: sichtbar sein oder werden
[5] zeitlich: den Zeitpunkt der Ausführung nach vorne verschieben
[6] einer Person etwas zueignen, es an sie richten
[7] eine eindringliche Ermahnung
[8] eine herausragende Stellung