rechtfertigen (Deutsch)

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Person Wortform
Präsens ich rechtfertige
du rechtfertigst
er, sie, es rechtfertigt
Präteritum ich rechtfertigte
Konjunktiv II ich rechtfertigte
Imperativ Singular rechtfertig!
rechtfertige!
Plural rechtfertigt!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
gerechtfertigt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:rechtfertigen

Worttrennung:

recht·fer·ti·gen, Präteritum: recht·fer·tig·te, Partizip II: ge·recht·fer·tigt

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçtˌfɛʁtɪɡn̩]
Hörbeispiele:   rechtfertigen (Info)   rechtfertigen (Info)

Bedeutungen:

[1] begründen, darlegen, warum etwas so, wie es ist, richtig sei
[2] Grund genug für etwas sein, einen guten Grund für etwas darstellen
[3] reflexiv: begründen, darlegen, warum man selbst eine bestimmte Entscheidung getroffen oder eine bestimmte Handlung vollzogen oder unterlassen hat
[4] Recht: den Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts begründen; eine tatbestandsmäßige Straftat ausnahmsweise durch deren Rechtfertigungsgrund rechtmäßig stellen

Herkunft:

etymologisch: In der Bedeutung „(sich) vom Verdacht befreien, (sich) verantworten“ abgeleitet aus dem mittelhochdeutschen rehtvertigen → gmh, zu rehtvertic → gmh „gerecht, gut“[1]
strukurell: Derivation (Ableitung) zum Verb fertigen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) recht-

Sinnverwandte Wörter:

[1] argumentieren, begründen, erklären, legitimieren,
[2] sich auszahlen, lohnen
[3] sich rehabilitieren

Oberbegriffe:

[1, 3] begründen

Beispiele:

[1] Die getroffenen Entscheidungen sollten wenigstens im Nachhinein gerechtfertigt werden.
[2] Die großartige Aussicht rechtfertigt die Mühen des Aufstiegs.
[3] Er denkt nicht im Traum daran, sich für seine Taten zu rechtfertigen.
[4] „Bei Ungleichbehandlungen geringer Intensität versteht das BVerfG das Gleichheitsgebot als Willkürverbot, beschränkt die Rechtfertigungsprüfung auf eine Evidenzkontrolle und akzeptiert eine Ungleichbehandlung schon dann als willkürfrei und gerechtfertigt, wenn sich nur irgendein sachlicher Grund zu ihren Gunsten anführen läßt.“[2]
[4] „§ 127 I StPO rechtfertigt Eingriffe in die persönliche Freiheit des Betroffenen oder weniger einschneidende Maßnahmen, wie etwa die Wegnahme des Personalausweises oder des Zündschlüssels zum Kraftfahrzeug (OLG Saarbrücken NJW 59, 1190, 1191).“[3]

Wortbildungen:

Rechtfertigung, Rechtfertigungsgrund

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „rechtfertigen
[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „rechtfertigen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „rechtfertigen
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalrechtfertigen
[1–3] The Free Dictionary „rechtfertigen
[1–3] Duden online „rechtfertigen
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „rechtfertigen

Quellen:

  1. Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 4. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-04074-2, Seite 657.
  2. Bodo Pieroth, Bernhard Schlink: Grundrechte. Staatsrecht II. 14. überarbeitete Auflage. 1998. Rn. 439.
  3. Johannes Wessels: Strafrecht. Allgemeiner Teil. 22. neubearbeitete Auflage. 1992. § 8 VI 1 = S. 102.