Grundrecht
Grundrecht (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Grundrecht | die Grundrechte |
Genitiv | des Grundrechts des Grundrechtes |
der Grundrechte |
Dativ | dem Grundrecht dem Grundrechte |
den Grundrechten |
Akkusativ | das Grundrecht | die Grundrechte |
Worttrennung:
- Grund·recht, Plural: Grund·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈɡʁʊntˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Grundrecht (Info)
Bedeutungen:
Herkunft:
- mittelhochdeutsch gruntreht „Abgabe an den Grundherrn“,[1] heutige Bedeutung seit Mitte des 19. Jahrhunderts; das Wort ist seit Ende des 13. Jahrhunderts belegt[2]
- strukturell: Ableitung von Recht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem: hier: Präfixoid) Grund-
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Grundfreiheit
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Briefgeheimnis, Eingriff, Freiheitsrecht, Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung, Gleichheitsrecht, Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit, Postgeheimnis, Pressefreiheit, Redefreiheit, Religionsfreiheit, Schranke, Schranken-Schranke, Schutzbereich, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht
Beispiele:
- [1] Die „Märzforderungen“ lauteten: Garantie der Grundrechte und der Pressefreiheit, Verfassung und sofortige Herstellung eines deutschen Parlaments.
- [1] Der Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts ist nur dann rechtmäßig, wenn er auf ein Gesetz gestützt werden kann, das seinerseits verfassungsmäßig ist.
- [1] Adressat von Grundrechten ist nicht nur die öffentliche Gewalt; sie binden auch Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung.
- [1] Die Gleichheit von Mann und Frau ist ein von der Verfassung verbürgtes Grundrecht.
- [1] „DIe Grundrechte des Grundgesetzes sind die die Ausübung der staatlichen Gewalt verfassungskräftig verpflichtenden subjektiven Rechte des einzelnen.“[3]
- [1] „Ohne Zweifel sind Grundrechte in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern; sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“[4]
- [1] „Zu unserer Verfassungsordnung gehören das allgemeine Freiheitsrecht, das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, der allgemeine Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit.“[5]
- [1] „Anders als sozialistische Verfassungen kennt das Grundgesetz keine sozialen Grundrechte, wie das Recht auf Arbeit oder das Recht auf eine Wohnung.“[6]
Wortbildungen:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] grundlegendes Recht, das dem Bürger von einem Staat garantiert wird
- [1] Wikipedia-Artikel „Grundrecht“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Grundrecht“
- [1] The Free Dictionary „Grundrecht“
- [1] Duden online „Grundrecht“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Grundrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Grundrecht“
Quellen:
- ↑ Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 7. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2011, ISBN 978-3-411-05507-4 , Stichwort „Grundrecht“.
- ↑ Hermann Paul: Deutsches Wörterbuch. 10. Auflage. Niemeyer, Tübingen 2002, ISBN 3-484-73057-9 , Stichwort „Grundrecht“.
- ↑ Bodo Pieroth, Bernhard Schlink: Grundrechte. Staatsrecht II. 14. Auflage 1998. Rn. 56.
- ↑ BVerfG. In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE). Bd. 7. S. 198, 204 (Lüth-Entscheidung).
- ↑ Mehmet Gürcan Daimagüler: Kein schönes Land in dieser Zeit. Das Märchen von der gescheiterten Integration. Goldmann, München 2013, ISBN 978-3-442-15737-2 , Seite 188.
- ↑ Christian Rath: 75 Jahre Grundgesetz – Grundsätze für eine Welt im Wandel. In: taz.de. 22. Mai 2024, ISSN 2626-5761 (URL, abgerufen am 23. Mai 2024) .