behördlich
behördlich (Deutsch)
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behördlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:behördlich |
Worttrennung:
- be·hörd·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [bəˈhøːɐ̯tlɪç]
- Hörbeispiele: behördlich (Info)
Bedeutungen:
- [1] von einer staatlichen oder offiziellen Stelle (einer Behörde) ausgehend
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Substantivs Behörde mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich
Synonyme:
- [1] amtlich, offiziell, von Amts wegen
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] administrativ
Beispiele:
- [1] Alle Bewohner müssen heute auf behördliche Anordnung ihre Häuser verlassen bis die Bombe aus dem 2. Weltkrieg entschärft ist.
- [1] Die Bürger sind als Empfänger behördlicher Schreiben oft überfordert.[1]
- [1] In Deutschland kann jeder Bürger gegen eine behördliche Anordnung Widerspruch einlegen.[1]
- [1] Die auf dieser Liste namentlich genannten Insektizide sind für behördlich angeordnete Schädlingsbekämpfungen zugelassen.
- [1] Behördliche Willkür sollte in Deutschland nicht vorkommen. Jedoch hatten wir bereits zwei Staaten im letzten Jahrhundert, bei denen das gang und gäbe war.
- [1] Es bleibt jedem Menschen unbenommen, sich arm zu fühlen. Doch Armut wird auch behördlich genau definiert. Wer in Deutschland weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens hat, ist demnach arm.[2]
- [1] Die Münchner "Abendzeitung" druckt ganze Text-Passagen wie die vom strahlenverseuchten Großvater. Lisa Fitz persifliert darin behördliche Empfehlungen zum Reaktorunfall, bei Regen wegen radioaktiver Niederschläge die Häuser nicht zu verlassen.[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] in Kombination: auf behördliche Anordnung
- [1] mit Substantiv: behördliche Anweisung, behördliche Auflagen, behördliche Aufsicht, behördliche Befugnis, behördliche Bewilligung, behördliche Erlaubnis, behördliche Genehmigung, behördliches Gutachten, behördliche Schikane, behördliches Verbot, behördliche Vorschriften, behördliche Willkür, behördliche Zulassung, behördliche Überwachung
- [1] mit Adjektiv: behördlich festgelegt, behördlich genehmigt
- [1] mit Verb: behördlich anordnen, behördlich festsetzen, behördlich genehmigen, behördlich verfügen, behördlich verordnen
Wortbildungen:
- [1] behördlicherseits
- [1] Behörde
Übersetzungen
Bearbeiten [1] von einer staatlichen oder offiziellen Stelle (einer Behörde) ausgehend
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „behördlich“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „behördlich“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „behördlich“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „behördlich“
- [1] Duden online „behördlich“
Quellen:
- ↑ 1,0 1,1 Günther Birkenstock: Alltagsdeutsch – Verwaltungssprache. Für sie benötigt man eine eigene Übersetzungshilfe: die Verwaltungssprache. Substantivierungen und Passivkonstruktionen sind an der Tagesordnung. Außerdem endlos lange, verschachtelte Sätze und Genetivketten. In: Deutsche Welle. 8. März 2011 (URL, abgerufen am 9. Dezember 2017) .
- ↑ Christoph Hasselbach: Deutschland - Armut in Deutschland: Auf die Preise kommt es an. Wer wissen will, wer in Deutschland arm ist, sollte sich nicht nur das Einkommen, sondern auch die Kaufkraft ansehen, meint das Institut der deutschen Wirtschaft. Plötzlich ist Armut in Deutschland ganz anders verteilt. In: Deutschlandradio. 5. Dezember 2016 (URL, abgerufen am 9. Dezember 2017) .
- ↑ Hartmut Goege: Maulkorb für Hildebrandt. Vor 20 Jahren blendete sich der Bayerische Rundfunk aus dem "Scheibenwischer" aus. In: Deutschlandradio. 22. Mai 2006 (Deutschlandfunk Kultur/Berlin, Sendung: Kalenderblatt, URL, abgerufen am 9. Dezember 2017) .