von Amts wegen (Deutsch)

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Worttrennung:

von Amts we·gen

Aussprache:

IPA: [fɔn ˈamt͡s ˈveːɡn̩]
Hörbeispiele:   von Amts wegen (Info)

Bedeutungen:

[1] auf Anordnung oder im Auftrag einer Behörde oder eines Amtes
[2] dienstlich, beruflich
[3] bei Personen: kraft eines Amtes Befugnisse oder Funktionen innehabend
[4] bei Behörden: einen Vorgang eigenständig und ohne weitere Anträge einleitend

Beispiele:

[1] Die Höhle wurde von Amts wegen aufgrund der akuten Einsturzgefahr geschlossen.
[2] Mein Mann ist von Amts wegen derzeit in Marokko tätig.
[3] Als Bürgermeister obliegt mir von Amts wegen die Leitung der Gemeindeverwaltung.
[4] Das Familienbuch wird von Amts wegen im Anschluss an die Eheschließung angelegt, wenn die Ehe im Inland vor einem deutschen Standesbeamten geschlossen wurde.[1]

Übersetzungen

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[1, 2] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion, Annette Klosa u. a. (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 4. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2001, ISBN 3-411-05504-9, „Amt“, Seite 125
[3, 4] Wikipedia-Artikel „von Amts wegen
Uni Leipzig: Wortschatz-Portalvon+Amts+wegen

Quellen:

  1. Stadt Ulm: Anlegung eines Familienbuches von Amts wegen (Archivversion vom 31. Dezember 2008)