kneifen
kneifen (Deutsch)
BearbeitenVerb, unregelmäßig
BearbeitenPerson | Wortform | |||
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Präsens | ich | kneife | ||
du | kneifst | |||
er, sie, es | kneift | |||
Präteritum | ich | kniff | ||
Konjunktiv II | ich | kniffe | ||
Imperativ | Singular | kneife! kneif! | ||
Plural | kneift! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
gekniffen | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:kneifen
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Worttrennung:
- knei·fen, Präteritum: kniff, Partizip II: ge·knif·fen
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] transitiv: die Haut eines Lebewesens stark zwischen zwei Fingern zusammenquetschen (um Schmerz zu erzeugen, auf sich aufmerksam zu machen oder Ähnliches)
- [2] transitiv: etwas zusammenquetschen
- [3] intransitiv, übertragen: vor einer Handlung zurückschrecken, entgegen der Erwartung oder dem Plan einen Rückzieher machen
Herkunft:
- als mundartliche Form von kneipen aus dem Mitteldeutschen in die Standardsprache eingedrungen[Quellen fehlen]
Synonyme:
Sinnverwandte Wörter:
- [2] zupressenn, zusammendrücken, zusammenpressen, zusammenquetschen, zusammenzwicken
- [3] abhauen, raushalten, verdrücken, verpissen, verweigern
Unterbegriffe:
- [2] abkneifen, bekneifen, einkneifen, hineinkneifen, verkneifen, zukneifen, zusammenkneifen
- [3] auskneifen
Beispiele:
- [1] Kneift mich, ob ich wach bin!
- [1] „Sie hat sich von den Männern nicht mal in den Po kneifen lassen. Deswegen ist ihr Trinkgeld auch nicht so toll ausgefallen.“[1]
- [2] Er kniff die Augen zusammen, um besser gegen die tief stehende Sonne sehen zu können.
- [3] Bärbel kniff, weil sie Angst hatte, dort ihren Ex zu treffen.
- [3] Hierbleiben! Nicht kneifen! Wir springen jetzt alle vom Fünfer!
Wortbildungen:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
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[3] ?
- [1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „kneifen“
- [1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „kneifen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „kneifen“
- [1–3] The Free Dictionary „kneifen“
Quellen:
- ↑ Eternity - Stadt der Toten, Tamara Thorne. Abgerufen am 4. Mai 2017.