Verfehlung
Verfehlung (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Verfehlung | die Verfehlungen |
Genitiv | der Verfehlung | der Verfehlungen |
Dativ | der Verfehlung | den Verfehlungen |
Akkusativ | die Verfehlung | die Verfehlungen |
Worttrennung:
- Ver·feh·lung, Plural: Ver·feh·lun·gen
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfeːlʊŋ]
- Hörbeispiele: Verfehlung (Info)
- Reime: -eːlʊŋ
Bedeutungen:
- [1] Handlung, die gegen die Moral oder Vorschriften verstößt
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs verfehlen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
- Das Wort ist seit dem 17. Jahrhundert belegt.[1]
Sinnverwandte Wörter:
Unterbegriffe:
- [1] Eheverfehlung
Beispiele:
- [1] „Papst Franziskus hat bei einem Bußakt für die Sünden und Verfehlungen von Vertretern der katholischen Kirche um Vergebung gebeten.“[2]
- [1] „Über Verfehlungen Jugendlicher entscheiden die Jugendgerichte.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] mit Adjektiv: angebliche / dienstliche / disziplinarische / moralische / schwerwiegende / sexuelle / sittliche / strafrechtliche Verfehlung
- [1] mit Verb: eine Verfehlung ahnden / aufdecken / begehen / eingestehen / entschuldigen / nachweisen / vorwerfen / zugeben
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Handlung, die gegen die Moral oder Vorschriften verstößt
- [1] Wikipedia-Artikel „Verfehlung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfehlung“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verfehlung“
- [1] The Free Dictionary „Verfehlung“
- [1] Duden online „Verfehlung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verfehlung“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfehlung“ auf wissen.de
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Verfehlung“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen, digitalisierte und aufbereitete Ausgabe basierend auf der 2., im Akademie-Verlag 1993 erschienenen Auflage. Stichwort „Verfehlung“
- ↑ Papst bittet um Vergebung für Sünden der Kirche. In: Spiegel Online. 1. Oktober 2024, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 2. Oktober 2024) .
- ↑ Jugendgerichtsgesetz (JGG): § 33 Jugendgerichte. Abgerufen am 2. Oktober 2024.