strafrechtlich (Deutsch)

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Positiv Komparativ Superlativ
strafrechtlich
Alle weiteren Formen: Flexion:strafrechtlich

Worttrennung:

straf·recht·lich, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈʃtʁaːfˌʁɛçtlɪç]
Hörbeispiele:   strafrechtlich (Info)

Bedeutungen:

[1] das Strafrecht betreffend

Herkunft:

Ableitung zu Strafrecht mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -lich

Gegenwörter:

[1] zivilrechtlich

Oberbegriffe:

[1] rechtlich

Unterbegriffe:

[1] verwaltungsstrafrechtlich

Beispiele:

[1] Strafrechtlich kann man ihm nichts anhaben.
[1] „Die Landesärztekammer Sachsen meldet bislang drei strafrechtliche Anzeigen.“[1]
[1] [Abtreibung:] „Wird die Schwangerschaft allerdings unter bestimmten Voraussetzungen beendet, bleibt der Abbruch zwar illegal, der Arzt und die betroffene Person werden aber strafrechtlich nicht verfolgt.“[2]
[1] „Die Diskriminierung von «Unberührbaren» kann zwar strafrechtlich verfolgt werden, da sie aber auf Meidung beruht, ist sie meist nicht nachzuweisen.“[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] strafrechtlich haftbar, verfolgen
[1] strafrechtliche Verfolgung

Übersetzungen

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[*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „strafrechtlich
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „strafrechtlich
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalstrafrechtlich
[1] The Free Dictionary „strafrechtlich
[1] Duden online „strafrechtlich
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „strafrechtlich“ auf wissen.de
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „strafrechtlich

Quellen:

  1. Alexander Preker: Ärzte auf Abwegen. In: Spiegel Online. 28. März 2021, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 29. März 2021).
  2. Laura Eßlinger: Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland – Warum immer weniger Ärzte Abtreibungen durchführen. In: Deutschlandradio. 29. Juli 2021 (Deutschlandfunk / Köln, Sendereihe: Hintergrund, Text und Audio, Dauer 18:52 mm:ss, URL, abgerufen am 1. November 2021).
  3. Dietmar Rothermund: Geschichte Indiens. Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 3. Auflage. C.H.Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-47994-6, Seite 104.