Person Wortform
Präsens ich verklage
du verklagst
er, sie, es verklagt
Präteritum ich verklagte
Konjunktiv II ich verklagte
Imperativ Singular verklag!
verklage!
Plural verklagt!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
verklagt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:verklagen

Worttrennung:

ver·kla·gen, Präteritum: ver·klag·te, Partizip II: ver·klagt

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈklaːɡn̩]
Hörbeispiele:   verklagen (Info)
Reime: -aːɡn̩

Bedeutungen:

[1] transitiv: einen Rechtsstreit vor Gericht mit jemandem beginnen
[2] transitiv, veraltete Bedeutung, regional: sich über jemanden beschweren

Herkunft:

Derivation (Ableitung) vom Substantiv Klage durch Konversion mit dem Präfix ver-

Synonyme:

[1] anklagen, anzeigen, belangen
[2] anprangern, beklagen, beschweren

Beispiele:

[1] Er verklagte seinen Arbeitgeber wegen der Kündigung.
[2]  „Du verklagest das Weib, sie schwanke von Einem zum Andern!
Tadle sie nicht, sie sucht einen beständigen Mann.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] jemanden wegen etwas verklagen, verklag mich doch!

Wortbildungen:

Konversionen: Verklagen, verklagend, verklagt

Übersetzungen

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[1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „verklagen
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „verklagen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalverklagen
[1] The Free Dictionary „verklagen
[1, 2] Duden online „verklagen

Quellen:

  1. Johann Wolfgang von Goethe: Gedichte – Entschuldigung. In: Projekt Gutenberg-DE. (URL).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: beklagen, verkleiden