titulieren (Deutsch)

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Person Wortform
Präsens ich tituliere
du titulierst
er, sie, es tituliert
Präteritum ich titulierte
Konjunktiv II ich titulierte
Imperativ Singular titulier!
tituliere!
Plural tituliert!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
tituliert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:titulieren

Worttrennung:

ti·tu·lie·ren, Präteritum: ti·tu·lier·te, Partizip II: ti·tu·liert

Aussprache:

IPA: [tituˈliːʁən]
Hörbeispiele:   titulieren (Info)
Reime: -iːʁən

Bedeutungen:

[1] transitiv, selten: etwas, insbesondere einem Kunstwerk, Buch oder Aufsatz einen Titel geben, mit einer Überschrift versehen
[2] transitiv:
[a] veraltende Bedeutung: jemanden mit seinem Titel anreden
[b] pejorativ: jemanden mit einem negativen Begriff bezeichnen
[3] Jura: einen (Zahlungs-)Anspruch gerichtlich oder notariell und rechtsverbindlich feststellen

Abkürzungen:

titl.

Herkunft:

entlehnt von spätlateinisch titulare → la in gleicher Bedeutung, einer Ableitung zu lateinisch titulus → laTitel[1]

Synonyme:

[1] betiteln, benennen, bezeichnen
[2a] anreden, ansprechen
[2b] beschimpfen, heißen

Oberbegriffe:

[1, 2] nennen

Beispiele:

[1] „‚Überleg Dir doch das Glaubensbekenntnis etwas‘, hatte Engels schon am 24. November 1847 aus Paris geschrieben, ‚ich glaube, wir tun am besten, wir lassen die Katechismusform weg und titulieren das Ding: Kommunistisches Manifest. […]‘“[2]
[1] „Denn Hieronymus tituliert das Buch mit den Worten ‚threni idest lamentationes ieremiae prophetae‘.“[3]
[2a] Dass Máxima als Königin tituliert wird, bedeutet nicht, dass sie die mit dem Königsamt verbundenen Befugnisse und Verantwortlichkeiten hätte.[4]
[2b] Im Sommer 1931 begann Dönhoff das Studium der Volkswirtschaft in Königsberg und wechselte zum Wintersemester an die Universität Frankfurt am Main, wo sie wegen ihrer Sympathie für die Linken als „Rote Gräfin“ tituliert wurde.[5]
[2b] Was Erdoğan aber jetzt sagte, nämlich den Gründer der türkischen Republik als Säufer zu titulieren, das treibt auch die Kemalisten und Nationalisten auf die Straße, …[6]
[3] „Behörden titulieren ihre Bescheide selbst (Dienstsiegel) und können diese nach Fristsetzung selbst vollstrecken.“[7]
[3] „Dagegen erscheint eine verschuldensunabhängige Haftung immer dann unangemessen, wenn der zu sichernde Anspruch bereits gerichtlich tituliert ist.“[8]
[3] „Beim zuständigen Jugendamt kann ein Anspruch auf Kindesunterhalt kostenfrei tituliert werden, Ehegattenunterhalt muss vom Notar tituliert werden.“[9]
[3] „Diese Pflicht wird in dem Bescheid tituliert, ist aber nicht vollstreckbar, weil dazu zunächst die Entscheidung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen ergehen muß.“[10]
[3] „Abhängig von der Kooperationsbereitschaft des Schuldners bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, einen Anspruch zu titulieren.“[11]

Charakteristische Wortkombinationen:

[2b] abschätzig titulieren

Wortbildungen:

Konversionen: Titulieren, titulierend, tituliert
Substantive: Titulatur, Titulierung

Übersetzungen

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[1, 2] Duden online „titulieren
[2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „titulieren
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „titulieren
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portaltitulieren
[1] The Free Dictionary „titulieren

Quellen:

  1. Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7, Seite 1684, Eintrag „titulieren“.
  2. "Und titulieren das Ding Manifest". In: Welt Online. 20. Februar 1998, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 6. Februar 2022).
  3. Hubert Irsigler: Gottesbilder des Alten Testaments. Verlag Herder GmbH, 2021, ISBN 978-3-451-83345-8, Seite 1085 (Zitiert nach Google Books)
  4. Häufig gestellte Fragen. www.koninklijkhuis.nl, abgerufen am 18. Juni 2013.
  5. Wikipedia-Artikel „Marion Gräfin Dönhoff“ (Stabilversion).
  6. Mely Kiyak: Istanbul: Sie haben das System satt. In: Zeit Online. 4. Juni 2013, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 18. Juni 2013).
  7. Wikipedia-Artikel „Titel (Recht)“ (Stabilversion)
  8. Anna Katharina Raffelsieper: Die Rückabwicklung der vorläufigen Vollstreckung im nationalen und europäischen Zivilprozessrecht. Nomos Verlag, 2018, ISBN 978-3-8452-8605-1, Seite 259 (Zitiert nach Google Books)
  9. Franz-Josef Sauer: SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Haufe-Lexware, 2011, ISBN 978-3-648-01889-7, Seite 285 (Zitiert nach Google Books)
  10. Germany. Bundestag: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag, 1997, Seite 31 (Zitiert nach Google Books)
  11. Jungbauer/Blaha/Heinrichsberger: Mobiliarzwangsvollstreckung. C.F. Müller GmbH, 2013, ISBN 978-3-8114-3711-1, Seite 14 (Zitiert nach Google Books)