Benutzer Diskussion:Elleff Groom/Archiv 2015

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Seidenkäfer in Abschnitt Plural von Baby

Vandalismus - Bitte dringend um Hilfe Bearbeiten

Hallo Elleff, bitte schau mal Wiktionary:Vandalensperrung#Benutzer:BAETZ --Seidenkäfer (Diskussion) 22:42, 13. Dez. 2014 (MEZ)Beantworten

Fragen zu Vorlage Deutsch Verb regelmäßig Bearbeiten

Hallo Elleff Groom,

hast du für Vorlage:Deutsch Verb regelmäßig noch eine Version, in der der Logikfluss der einzelnen Zellen besser zu verstehen ist? Mir fällt die Rekonstruktion der Verschachtelung für die jeweiligen Formen momentan schwer. Die Vorlage Vorlage:Deklinationsseite_Adjektiv habe ich inzwischen nachvollziehen können. Da deine Vorlage für die regelmäßigen Verben etwas größer ist, wäre ich über eine "nicht eingerückte Version" sehr dankbar, falls du solch eine besitzt. Mein Hauptaufwand beim Verständnis liegt darin, den Logikfluss auf mehrere Zeilen umzubrechen. Über jegliche Hilfe wäre ich dir sehr dankbar ;) Viele Grüße Citronas (Diskussion) 14:54, 9. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Ja, das Nachvollziehen komplexer Vorlage ist mitunter schwierig. Wenn ich solche Vorlagen komplett verstehen will, nehme ich mir gewöhnlich die Zeit, und ändere den Vorlagentext mit einem Editor so, dass die zusammengehörenden Klammern und die jeweiligen senkrechten Striche übereinander stehen, um die Verschachtelungen besser verstehen zu können. Jetzt mal eine Frage an dich: möchtest du vielleicht die Formen, so wie durch die Vorlage bestimmt, auf deinem PC rekonstruieren?
Ist das der Fall, dann könnte der Hinweis für dich interessant sein, dass du alle Formen aus dem Seitenquelltext (nicht dem Wikiquelltext) auslesen kannst. Bei abändern (Konjugation) beispielsweise findest du im Seitenquelltext nach der Überschrift 'Imperative' und nach '2. Person Singular' die drei Formen: 'änder ab!<br />ändere ab!<br />ändre ab!' genau so, wie die Vorlage sie generiert. LG --Betterknower (Diskussion) 23:29, 9. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten
Hallo Citronas,
die Vorlage baut auf der alten Vorlage {{Deutsch Verb schwach untrennbar}} auf, die noch nicht so viel konnte. In der neuen Vorlage wurden trennbare und mehrteilige Verben aufgenommen, Möglichkeiten zur Ausblendung diverser Formen und alte Formen ergänzt. Vielleicht hilft dir ein Blick in den Quelltext der alten Vorlage etwas. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 21:51, 11. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten
Hallo ihr beiden,
ja ich möchte die Formen, so wie sie durch die Vorlage bestimmt werden, auf dem PC rekonstruieren. Erstmal vielen Dank für den Hinweis. Der HTML-Dump wird seit Jahren nicht mehr gepflegt, wenn ich das richtige sehe. Die Möglichkeit die Formen aus dem Seitenquelltext zu entnehmen besteht, sofern ich dafür alle Wiktionaryseiten automatisiert auslesen würde (was ich aber nicht machen werden, um keine unnötige Last auf dem Server zu produzieren), ein eigenes Wiktionary aufsetze oder einen HTML-Dump verwende. Übrig bleibt ein Dump http://dumps.wikimedia.org/dewiktionary/ der Wikiquelltexte, mit dem ich arbeiten kann. Hier lässt sich argumentieren, dass sich die Vorlagen mit der Zeit ändern können. Genausogut kann sich jedoch auch das von der Vorlage produzierte Ausgabenformat über die Zeit ändern.
Bei Vorlage:Deutsch Verb regelmäßig habe ich gerade noch Fragen zur Syntax:
{{{2. Singular Indikativ Präsens Aktiv| ... }}}
Da wird "2. Singular Indikativ Präsens Aktiv" nur zur Bezeichnung der Zelle verwendet, wenn ich das richtig sehe.
Unter https://meta.wikimedia.org/wiki/Help:Parameter_default steht für {{{p|q}}}, dass p ausgegeben wird, falls p definiert ist. Andernfalls q. Entspricht das genau {{{2. Singular Indikativ Präsens Aktiv| ... }}}? D.h. "2. Singular Indikativ Präsens Aktiv" dient hier nur der Übersicht?
Allerdings ist für "1. Singular Indikativ Präsens Aktiv" der Kontrollfluss so, dass {{{1. Singular Indikativ Präsens Aktiv|}}} angezeigt wird, falls {{1. Singular Indikativ Präsens Aktiv|}}} explizit als Parameter angegeben ist. Wenn ich die Vorlage richtig verstehe, so ist dies aber nur wenigen Tabellenzellen/Formen der Fall.
Die Vorlage spricht davon, dass "Modifikation/Ausblendung einzelner Formen" als optionale Parameter möglich sind. Werden für jedes Feld entsprechende, optionale Parameter verwendet?
Ich habe zur Verschachtelung von Parametern, vor allem in if-Anweisungen, noch Fragen:
{{#if: {{{Präsens|{{{Präsens Aktiv|{{{unpersönlich|}}}}}}}}} | XXX | YYY }}
Hier erfolgt eine Schachtelung von {{{p|q}} in {{{p|{{{q|{{{r|}}}}}}}}}
Ich verstehe die Syntax so: Es wird XXX ausgegeben, wenn {{{Präsens|}}}, {{{Präsens Aktiv|}}} oder {{{unpersönlich|}}} gesetzt ist. Andernfalls (wenn keiner der drei Parameter einen Wert hat) wird YYY ausgegeben. Ist das korrekt?
Dementsprechend hier die gleiche Frage:
{{#if: {{{vp|{{{Präteritum|{{{unpersönlich|}}}}}}}}} | XXX | YYY }}
Wenn hier {{{vp|}}}, {{{Präteritum|}}} oder {{{unpersönlich}}} einen Wert haben, so wird XXX ausgegeben. Andernfalls (wenn alle drei Parameter undefiniert sind) wird YYY ausgegeben?
Viele Grüße Citronas (Diskussion) 15:09, 12. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Award und Axel Bearbeiten

Hallo Elleff Groom,
beim Erstellen des Eintags Award bin ich auf die juristische Bedeutung „schiedsgerichtliche Entscheidung“ gestoßen. Könntest du einen Blick darauf werfen und ggf. Korrektuten/Ergänzungen vornehmen?
Ebenso wird der Vornamenseintrag für Axel noch vermisst. Vielleicht kannst du ihn bei Gelegenheit erstellen. Viele Grüße, --Trevas (Diskussion) 18:28, 12. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

@Award: Nach meinen Recherchen wird das Wort im Deutschen kaum benutzt. In juristischen Texten findet man das meist kleingeschrieben in englischen Zitaten. Formulierungen wie „Der Award Partei1 v. Partei2 …“ sind mir kaum untergekommen. Statt Award wird wohl weit überwiegend Schiedsspruch verwendet. Viel Material für eine Verbesserung des Eintrags hier steht also nicht zur Verfügung. Ich bin nicht einmal über einen guten Beispielsatz gestolpert. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 15:48, 18. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Vielen Dank für die Recherchen, auch wenn sie nicht so ergiebig waren, wie erhofft. --Trevas (Diskussion) 14:21, 27. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Ergänzungssatz Bearbeiten

hi, das ist mir zu kompliziert, kannst du auf einen Blick sehen, ob diese Änderung ok ist und es sichten? Danke --Susann Schweden (Diskussion) 19:01, 12. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Ich habe das Ganz jetzt mal etwas umgestaltet und hoffe, die IP kann damit leben. Duden, wissen.de und DWDS definieren Ergänzungssatz offenbar etwas enger als die im Eintrag angeführten Werke. Bei solchen Fachbegriffen traue ich denen aber häufig nicht über den Weg. Jura-Begriffe zum Beispiel stellt der Duden ganz oft haarsträubend ungenau/unvollständig/falsch dar. Bei Linguistik könnte es ähnlich sein, obwohl da doch eigentlich Linguisten arbeiten, oder? Vielleicht handelt es sich zudem um einen Meinungsstreit. Da ist es immer die Frage, ob man hier im Wiktionary alle möglichen Meinungen als eigene Bedeutung aufnimmt oder versucht, den Streit irgendwie (Anmerkung, Fußnote) einzuflechten, ohne ein riesiges Fass aufzumachen. Bei Ergänzungssatz ist es, soweit ich das verstanden habe, auch noch deswegen sehr misslich mit zwei Bedeutungen, weil die Bedeutung [2] dann gewissermaßen ein Unterbegriff von [1] gewesen wäre, einer der Unterbegriffe von [1] ein Synonym von [2] und der andere ein Gegenwort von [2] gewesen wäre. Das ist doch sehr verwirrend für den Leser. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 22:28, 12. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten
ich ahnte, dass es kompliziert ist, aber soo kompliziert... Danke :) --Susann Schweden (Diskussion) 12:46, 13. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Nachfrage zur 5-Zitate-Regel Bearbeiten

Kannst Du dir das bitte ansehen: https://de.wiktionary.org/w/index.php?title=Benutzer_Diskussion:Master_of_Contributions&curid=431346&diff=4125088&oldid=4124509
Ist das wirklich so gemeint? Hat Benutzer:Master of Contributions recht? Gruß --Orangina (Diskussion) 16:24, 23. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Das wäre ein Unding! Eine Schreibweise, die sich sowohl zahlreich in Medien als auch in Fachbüchern findet, sollte doch wohl von uns verzeichnet werden. Das ist ja gerade Sinn und Zweck des Wiktionarys. Falls die 5-Zitate-Regel diese Einträge unterbindet, ist das Ziel klar verfehlt worden. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 17:34, 23. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten
Ihr habt in einem Meinungsbild für eine Regel gestimmt, wisst aber nun nicht mehr was sie beinhaltet? (Aussage nachträglich zurückgezogen - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 19:43, 23. Jan. 2015 (MEZ))Beantworten
„Das Lemma kann erst dann als gegenwärtig korrekte Schreibweise aufgenommen werden, wenn es zuvor als korrekte Schreibweise in eine der Standardreferenzen aufgenommen worden ist.“ -> Hilfe:Fünf-Zitate-Regel - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 18:49, 23. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten
Wieso Ihr? Wenn du (MoC) damit Yoursmile mit einschließt (und die Einrückung/Anordnung deines Beitrages legt das nahe, siehe ggf. auch unter w:Hilfe:Diskussion#Gliederung), dann hast du anscheinlich selbst nicht richtig gelesen, immerhin hatte er oder sie sich damals enthalten oder sogar eher dagegen ausgesprochen.[1] -- 92.225.158.23 19:30, 23. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten
Ich revidiere meine erstgenannte Aussage. - MoC ~meine Nachrichtenseite~ 19:43, 23. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten
Alles klar, das scheint mir auch vernünftig zu sein. Habe die Beiträge übrigens mal besser (sinnvoller/einheitlicher) angeordnet, da dein Hinweis („19:43, 23. Jan. 2015 (MEZ)“) ja nichts mit meinem Beitrag unten zu tun hatte. Siehe dazu ggf. auch unter w:Hilfe:Diskussion#Gliederung. -- 92.225.158.23 20:02, 23. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten
Übrigens MoC, wenn diese 5Z-Regel nun so ausgelegt wird, daß nur (wenigstens) 5 Standardbelege anerkannt werden, dann ist diese Regel echt einfach nur für den A**** und hat damit alles nur noch wesentlich schlimmer gemacht. ..na dann viel Spaß beim Löschen und/oder bei der Löschbeantragung (..was vorne mühsam aufgebaut wurde, wird nun also wieder hinten oder mit dem breiten Heck wieder ein- und weggerissen. ..na dann herzlischen Grlückwunsch zur Dauerarbeitsbeschäftigungsmaßnahme). ..und im nächsten MB werden dann wahrscheinlich 10 auch nicht Einzel- sondern ebenso (widersinnig) Standardbelege gewünscht nein gefordert (mit den üblichen Lösch-Erpressungen), falls mal irgendwann widererwartend lange Weile aufkommt. -- 92.225.158.23 19:50, 23. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Und Elleff (da der selbe oder ähnliche Betreff oben ja anscheinlich nicht weiter beachtet wird, hier nochmal ..), also wie siehts denn aus? ..wann ist denn deine Bearbeitung der Fünf-Zitate-Regel mal beendet? ..oder anders (und allgemeiner) gefragt, ab wann dürfen denn dort mal andere mitarbeiten? (Siehe auch [2]). ..oder ist diese Regel nun für immer und ewig unumstößlich in Stein gemeißelt und kann damit (wie ja in den letzten Tagen wieder ersichtlich) willkürlich mal für und mal (mit willkürlichen Löschanträgen) auch gegen das Wikiwörterbuch ausgelegt werden. -- 92.225.158.23 19:30, 23. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Die Fünf-Zitate-Regel soll für alternative Schreibweisen nicht gelten, es sei denn, die Schreibweise kann als veraltete Schreibweise eingeordnet werden (das war doch dieses Problem mit Lybien). Mit der Hilfeseite kam ich seinerzeit nicht weiter, weil es unklar ist, was die Standardreferenzen sind; und es tauchten irgendwelche Fragen zu Abkürzungen auf, außerdem hatte ich in der TS gefragt, ob wir eine Vorlage haben wollen für den Referenzenabschnitt. Ich nehm den Kasten halt raus. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 16:14, 24. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Bruder als Vorname Bearbeiten

Hallo Elleff, kannst du etwas mit der Bedeutung [4] bei Bruder anfangen? Diese Bedeutung ist schon seit Jahren unbelegt und bräuchte zudem einen eigenen Untereintrag. Viele Grüße --Trevas (Diskussion) 14:23, 27. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Hallo Trevas,
es gibt in Nordfriesland (und auch darüber hinaus) den Namen Broder, dessen Bedeutung unter anderem mit ‚Bruder‘ angegeben wird (fehlt noch im Eintrag). Die Form Bruder als Vorname lässt sich mit meiner Literatur jedoch nicht nachweisen. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 16:09, 28. Jan. 2015 (MEZ)Beantworten

Antichrese Bearbeiten

Hallo Elleff Groom,
bist du so gut und schaust dir mal bitte diese Diskussion an. Könntest du eventuell noch eine allgemeiner gefasste Bedeutungsangabe hinzufügen, die auch das Einfügen von Übersetzungen erlauben würde? Ich befürchte, dass sonst die Verweise auf die deutsche Gesetzeslage von Frank oder einem anderen vielleicht entfernt werden könnten. Vielen Dank im Voraus und lieben Gruß, Caligari ƆɐƀïиϠ 16:37, 5. Feb. 2015 (MEZ)Beantworten

Völkerstraftat Bearbeiten

Hallo Elleff Groom,
ich bin in den letzten Jahren immer wieder auf das Wort Völkerstraftat gestoßen, traue mich aber nicht an eine Bedeutungsformulierung. Deshalb möchte ich dich fragen, ob du dich dieses Lemmas annehmen könntest? Es eilt – wie immer – nicht. Um dir ein wenig die Arbeit zu erleichtern, habe ich bereits ein paar Beispielsätze rausgesucht (siehe unten) und die englische und französische Übersetzung parat: international crime → en, crime international → fr m, délit international → fr m. Vielen Dank schon mal, solltest du dich dessen annehmen. — Lieben Gruß, Caligari ƆɐƀïиϠ 20:42, 8. Feb. 2015 (MEZ)Beantworten

„Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, eine neue und bessere Rechtsgrundlage für die Ahndung von Völkerstraftaten in Deutschland zu schaffen. […] Ziel ist, mit diesem Völkerstrafgesetzbuch den spezifischen Unrechtsgehalt der Völkerstraftaten im deutschen Recht angemessen zu erfassen, die Rechtsanwendung erheblich zu vereinfachen und überdies ein Mehr an Rechtsklarheit und -bestimmtheit zu erreichen.“[1]
„Deutschland solle nicht ‚als Weltpolizist die Verfolgung sämlicher Völkerstraftaten, die irgendwo begangen worden sind, übernehmen‘. Es genüge die präventive Wirkung des Gesetzes: Deutschland scheide als ‚Schlupfloch‘ und ‚Rückzugsraum‘ für die Urheber von Völkerstraftaten aus.“[2]
„Die Verfolgung von Völkerstraftaten auf internationaler Ebene war nach den Nürnberger und den Tokioter Hauptkriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossene Sache.“[3]
„Aus der Eigenschaft des Völkermordes als Völkerstraftat wird deduktiv die universelle Strafverfolgungskompetenz der nationalen Staaten hergeleitet.“[4]
„Der Internationale Strafgerichtshof ist bisher zuständig für die Völkerstraftaten des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.“[5]
„Interpol macht diesbezüglich deutlich, dass Völkerstraftaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gerade nicht den Schutz dieser Statuten genießen.“[6]
„Es spricht alles dafür, dass die Kämpfer des IS Völkerstraftaten begehen, und zwar Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt und vielleicht sogar Völkermord.“[7]
Quellen:
  1. Dr. Herta Däubler-Gmelin: Tagesordnungspunkt 7. Drucksache 14/2668, Drucksache 14/2682. In: Deutscher Bundestag (Herausgeber): Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 90. Sitzung. Plenarprotokoll 14/90. Berlin 24. Februar 2000, Seite 8380 (B) (URL: PDF 2,3 MB, abgerufen am 8. Februar 2015).
    Im Originalsatz ist die Passage »Rechtsgrundlage für die Ahndung von Völkerstraftaten« fett gesetzt.
  2. Christian Rath: Die Justizministerin will kein Weltpolizist sein. In: taz.die tageszeitung. 1. Juli 2003, ISSN 0931-9085, Seite 7.
  3. Wolfgang Kaleck: Hoffnung oder Frustration? In: taz.die tageszeitung. Nummer 8962, 15. August 2009, ISSN 0931-9085, Seite 23.
  4. Caroline Volkmann; Udo Fink, Dieter Dörr, Rolf Schwartmann (Herausgeber): Die Strafverfolgung des Völkermordes nach dem Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Untersucht am Beispiel der deutschen Rechtsordnung. Peter Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York, NY/Oxford/Wien 2009 (Res Publica ; Band 9, ISSN 1614-838X), ISBN 978-3-631-58412-5, Seite 129 (Zitiert nach Google Books).
  5. Christina Globke: Die Auslieferung an den Internationalen Strafgerichtshof. Ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 16 Abs. 2 GG. Mohr Siebeck, Tübingen 2009 (Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht ; 3, ISSN 1867-8912), ISBN 978-3-16-150129-6, Seite 343 (Zitiert nach Google Books).
  6. Christoph Safferling, Stefan Kirsch (Herausgeber): Völkerstrafrechtspolitik. Praxis des Völkerstrafrechts. Springer-Verlag, Berlin/New York 2014, ISBN 978-3-642-28933-0, Seite 221 (Zitiert nach Google Books).
  7. Florian Flade: Lebenslang für Kämpfer. In: Welt am Sonntag. Nummer 6, 8. Februar 2015, Seite 7 (URL, abgerufen am 8. Februar 2015)
Guten Morgen Elleff Groom,
zunächst einmal vielen Dank für die superschnelle Umsetzung. Mir ist gestern ein kapitaler Fehler unterlaufen. Ich hatte auch parallel nach Völkerstrafrecht gesucht und muss dann peinlicherweise bei den Übersetzungen durcheinandergekommen sein. Ist dir zum Glück aufgefallen und du hast den Unsinn nicht übernommen. :-) — Lieben Gruß dir, Caligari ƆɐƀïиϠ 08:26, 9. Feb. 2015 (MEZ)Beantworten

Namensvarianten Hopfner Bearbeiten

Hallo,

kannst du dir mal bitte Diskussion:Hopfner anschauen? Ist die {{Namensvarianten}}-Vorlage in diesem Fall dafür geeignet? Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 09:08, 22. Feb. 2015 (MEZ)Beantworten

Alter Sichterantrag von MathiasNowak Bearbeiten

Hallo Elleff Groom, Danke für die schnelle Erledigung auf Wiktionary:Gesichtete_Versionen ! Sei bitte so lieb und archiviere auch den darüberstehenden Sichter-Antrag von MathiasNowak. Betreffender Benutzer scheint gar nicht mehr bzw. nur noch poradisch aktiv, lG und danke -- Agruwie  Disk   21:10, 1. Mär. 2015 (MEZ)Beantworten

Xochil Bearbeiten

Hallo Elleff Groom! Kannst du den Eintrag Xochil belegen? Im derzeitigen Zustand ist er meiner Meinung nach nicht haltbar. --Trevas (Diskussion) 22:30, 3. Mär. 2015 (MEZ)Beantworten

Willi Bearbeiten

Hallo Elleff Groom!
Könntest du dich des Eintrags Willi annehmen? Zumindest den Untereintrag für den Vornamen dürftest du belegen können. Vielen Dank und viele Grüße --Trevas (Diskussion) 17:08, 18. Mär. 2015 (MEZ)Beantworten

Der Eintrag Lars würde auch noch Ergänzungen benötigen, falls es deine Zeit zulässt. Schöne Grüße --Yoursmile (Diskussion) 17:55, 21. Apr. 2015 (MESZ)Beantworten

Neu-Admin-Frage Bearbeiten

hi, wie heißt die 'Bearbeiten' Seite, bzw konkret, gelbrot wünscht sich eine Änderung in der Textbausteinauswahl oberhalb des Editierfensters in der Bearbeiten-Ansicht eines Lemmas. Das würde ich gerne machen. Wie?? tack mlg --Susann Schweden (Diskussion) 17:10, 23. Mär. 2015 (MEZ)Beantworten

Hallo,
die Seite heißt MediaWiki:Edittools. Ich hab das aber vorhin schon erledigt. Oder hab ich was falsch verstanden? Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 17:38, 23. Mär. 2015 (MEZ)Beantworten
nej, nix falsch verstanden, utmärkt   , tack --Susann Schweden (Diskussion) 20:24, 23. Mär. 2015 (MEZ)Beantworten

Vielen Dank, ihr beiden, für das äußerst schnelle Kümmern! Könnt ihr bitte auch die Vorlage Entlehnungen (zwischen Wortbildungen und Lemmaverweis) einfügen? Ich habe darum in der TS schon am 3. Sept. vorigen Jahres gebeten. --gelbrot 19:22, 23. Mär. 2015 (MEZ)Beantworten

tack och ok, oder wenn es anders oder mehr sein soll, bitte, melden - ich bin ja 'ny'. --Susann Schweden (Diskussion) 20:35, 23. Mär. 2015 (MEZ)Beantworten

Asbirg Bearbeiten

Hallo Elleff! Zufällig bin ich auf den Eintrag Asbirg gestoßen, den du vor Jahren angelegt hast, als hier noch andere Standards galten ;) Könntest du ihn bei Gelegenheit mit Referenzen versehen? Danke! --Trevas (Diskussion) 11:33, 29. Apr. 2015 (MESZ)Beantworten

passiver Sichter Bearbeiten

hi, wie ist es denn nun genau: und oder oder bei den 60 Tagen und der Anzahl edits? Jetzt bin ich doch ganz unsicher geworden. mlg --Susann Schweden (Diskussion) 17:33, 30. Mai 2015 (MESZ)Beantworten

einschlagen Bearbeiten

Hallo Elleff,
ich habe mich mit Susann über das Thema URV am Beispiel von einschlagen unterhalten (siehe BD:Susann Schweden#URV). In den von ihr genannten Sätzen sehe ich ein, dass wohl keine Schöpfungshöhe erreicht wurde und somit keine URV besteht. Was ist allerdings mit den mittlerweile belegten Beispielsätzen [6] und [9]? Fallen die nicht zumindest unter die Kleine Münze? Oder wurde auch hier keine Schöpfungshöhe erreicht? Wenn doch, müssten ja dann alle Versionen, in denen die Sätze unbelegt waren, gelöscht werden. — Fragende Grüße, Caligari ƆɐƀïиϠ 21:14, 1. Jul. 2015 (MESZ)Beantworten

Hallo Caligari,
ich habe mich gestern Abend ein bisschen durch die Kommentierung von § 2 UrhG und einige Entscheidungen gelesen. Grundlegend kann man sagen, dass ein Urheberrechtsschutz immer schwerer zu begründen ist, je kürzer ein Textstück ist. Urheberrechtsschutz kann zum einen den Inhalt betreffen (bei Sachtexten, die eine reales Geschehen beschreiben, kommt das nicht in Betracht) und zum anderen die Textgestaltung. Es ist eine eigenschöpferische Prägung durch individuelle Wortwahl und Gedankenführung erforderlich, für die bei nur kurzen Formulierungen aber kaum Raum bleibt. Einzelne Wörter und Zeichen sind deswegen nicht geschützt. Soweit es um einzelne Sätze geht, stellt die Rechtsprechung nach meinem Eindruck vor allem darauf ab, dass irgendwelche über die Alltagssprache hinausgehenden Formulierungen vorhanden sein müssen. So hat zum Beispiel das LG München I in einem Urteil (ZUM-RD 2011, 562, 565 f.) Folgendes gesagt (Zitat):

Die Ausschnitte der Artikel, die in Ziffer I. 1. des Tenors wiedergegeben sind, übernehmen aus den vollständigen Artikeln gerade die eigenschöpferischen, durch die Individualität der Journalisten geprägten Stellen, die dramatisieren, die mit der geschilderten Situation oder Sache verbundene Emotionen wiederzugeben versuchen und gezielt Stilmittel wie Alliteration, Akkumulation, Emphase oder Ironie enthalten (»Fiebernde, Sterbende, Gebärende«, »treibt sie kühl vor sich her«; »die Lust am Kommunalisieren«, »bringt es mit seiner prachtvollen Anzeige«, »ihm gefiel der Job … quatschte Passanten an«, »wobei die Würzung naturgemäß nicht jedem schmeckt«, »dem Geruch von Unverbrauchtem … wie bei einem jungfräulichen Auto«, »Wie …? Wohin …? Woher …? Wohin …?«, »auf diesen schrottreifen Schiffen herrschten unbeschreibliche Zustände«, »zu welchen Höhenflügen der Dienst am Kunden fähig ist«).

Das LG Berlin (GRUR 1974, 412) hat außerdem entschieden (Zitat):

Danach hat der Werbeprospekt des Kl. eine ausreichende schöpferische Eigenart und individuelle Prägung, um ihn als persönliche geistige Schöpfung und damit urheberrechtlich geschützt anzusehen. Dies ist bereits für den einleitenden Text

"Eine blitzblanke Idee

oder wie sie das ewige Problem, ihr Haus innen & außen ständig sauber zu halten, ein für allemal lösen!" zu bejahen. Die Eigenart liegt bereits in der Verbindung des Wortes "Idee" mit "blitzblank", worin zugleich das Gute der Idee und der Gegenstand, auf den sie sich bezieht, nämlich die Hausreinigung, in ungewöhnlicher und dem normalen Sprachgebrauch widersprechender Weise zum Ausdruck gebracht wird.

Nach diesen Kriterien würde ich bei dem Satz mit dem Einschlagen der Bücher sagen, dass das kein urheberrechtlich geschützter Satz ist, sondern einfach nur Alltagssprache. Bei dem Holz-Satz kann man am ehesten über die Formulierung „nötigste Holz“ nachdenken und sich fragen, ob das eine alltägliche Formulierung ist. Aber wenn man das mit der „blitzblanken Idee“ vergleicht, ergibt sich wohl auch keine besondere Eigenart der Formulierung. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 11:58, 2. Jul. 2015 (MESZ)Beantworten
Hallo Elleff,
wirklich sehr interessant. Vielen Dank für die schnelle und vor allem so ausfürhliche Antwort. Das suboptimale an der Sache bleibt jedoch, dass jeder, der hier Einträge kontrolliert, mehr oder weniger gezwungen ist, einschätzen zu müssen, ob eine oder ob keine URV besteht. Das wird durch die von dir gegebenen Ausführungen im Zweifelsfall nicht einfacher, da es eine Beurteilungssache bleibt, und somit keine objektive Kontrolle möglich scheint. Außerdem stellt sich mir noch die Frage, ob das nicht unser Zitiergebot unterminiert. Denn: Wenn beispielsweise jemand aus einer Zeitung einen Satz hier als Beispiel einfügt, jedoch das nicht kenntlich macht und der Satz keine Schöpfungshöhe erreicht, soll dann die Zitierung trotzdem eingefordert werden oder soll der Satz so stehen gelassen bleiben? Wenn der Satz keine Schöpfungshöhe erreicht, würde ja auch nicht der Warnhinweis Unerlaubtes Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten! greifen. Was ist mit Tickermeldungen der Agenturen, die von zig (regionalen und überregionalen) Zeitungen sowie deren Online-Ausgaben übernommen werden. Wenn auch hier keine Schöpfungshöhe erreicht wird, kann der Satz so unzitiert dann stehenbleiben oder muss eine Zitierung nachfolgen? Und sollte kein Nachzitieren vonnöten sein, sollten wir unsere Regeln zur Zitierung dann nicht anpassen?
Fragen über Fragen… — Lieben Gruß, Caligari ƆɐƀïиϠ 14:34, 3. Jul. 2015 (MESZ)Beantworten
wiktionarys Regeln müssen sich doch nicht mit den rechtlichen Fragestellungen decken. Wenn wir hier verlangen, dass bei Zitaten eine Quelle angegeben wird, dann ist das so. Punkt. Wir verlangen ja alles Mögliche für einen Eintrag.
Es ist doch eine völlig andere, zweite, davon unabhängige Sache, ob man unzitierte (regelwidrig unzitierte!!!) Beispiele aus der Versionsgeschichte löschen muss, weil wiktionary ggf eine URV Klage droht. Natürlich bleibt es beim Zitierzwang, ist für mich gar keine Frage. mlg --Susann Schweden (Diskussion) 19:03, 3. Jul. 2015 (MESZ)Beantworten
Ich würde die Zitierregeln nicht ändern wollen, sondern Susann zustimmen, dass wir ja strenger als das UrhG sein können. Das Nachtragen von Belegen auch für alltägliche Sätze sollte weiterhin vorgenommen werden. Nur halte ich bei gewöhnlichen Sätzen den Aufwand der Versionslöschung nicht unbedingt für erforderlich. Im Zweifel ist es aber besser, kniffligen Urheberrechtsfragen von vornherein durch Nachweise aus dem Weg zu gehen, da hier in der Rechtsprechung offenbar mit einer Art Generalklausel („eigenschöpferische Prägung …“) operiert wird, die von Fall zu Fall mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt wird und deren konkrete Anwendung schwer abschätzbar ist. Richter wollen nun einmal ihre Fälle optimal lösen, was mit schwammigen, ausfüllungsbedürftigen Begriffen besser zu erreichen ist als mit einem klar formulierten Gesetz, dessen Anwendung einigermaßen vorhersehbar ist. Der ewig wiederkehrende Grundkonflikt zwischen Einzelfallgerechtigkeit (Gerichte) und Rechtssicherheit durch ein stimmiges System (Professoren). Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 10:59, 12. Jul. 2015 (MESZ)Beantworten

MB Eigennamen Bearbeiten

hi, es soll ja jetzt eine Neuauflage des MBs zu Eigennamen geben. Mich interessiert, ob man Fragen zur Diskussion stellen darf deren Beantwortung ein Ergebnis mit sich führt, das WWNI widerspricht. Wenn zb bei der Frage 'Sollen Produktnamen, Produktbezeichnungen, Modellbezeichnungen, Markennamen und dergleichen aufgenommen werden?' mit '7c. Ja, wenn mit Standardreferenz oder anderer seriöser Referenz belegt' geantwortet wird, hätten wir so einen Fall. Ein Lexikon der Arzneimittel reicht aus, um alle Arzneimittel als Lemma aufzunehmen. Ein Buch der Oldtimer, um Automodellen einen Eintrag anzulegen. '4. Sollen Eigennamen historischer Individuen aufgenommen werden?' führt zum entsprechenden Resultat, jede Person, die in einem 'Lexikon der...' meinetwegen auch nur eines seriösen Verlages aufgenommen ist, bekommt hier einen Eintrag. WWNI schließst aber Produktnamen und Namen einzelner Personen aus. Was ist vorrangig? Muss man die Fragen unter Berücksichtigung von WWNI umformulieren? Oder ist wiktionary.de völlig selbstbestimmt, kann also die Autorengemeinschaft den Sinn des wiktionarys neu festlegen? Mir ist das alles nicht so klar. Danke für deine Meinung. --Susann Schweden (Diskussion) 10:28, 7. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten

Randbemerkung @Elleff: Ich würde mich besonders freuen, wenn du mit deinen Kenntnissen und deiner Erfahrung diese RKs durchsehen, korrigieren und daran weiterarbeiten würdest, mit dem Ziel, diese Seite dann als Ganze per MB anzunehmen. gelbrot 14:37, 7. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Ich habe dort, bei den RKs, schon meine Gedanken eingebracht. In der Teestube hatte ich ja mal festgehalten, dass sowas auch in meinen Augen toll und von Nöten ist. Danke Gelbrot. Ich hatte irgendwie nicht so die notwendige Energie, das Thema aktiv wieder von der anderen Seite her anzugehen. Vielleicht hätte ich es auch nie so schön formulieren können :) So sieht es jedenfalls gut aus. Das wollen wir als Ausgangslage nehmen. Und ich mache natürlich gerne mit, wenn es um die Diskussion geht, wie das wiktionary sein soll. Ich sehe das ebenfalls als eine Verdeutlichung dessen, was es durch WWNI schon gibt. So, wie das da heute steht, möchte ich weitermachen. Das ist Privatmeinung, klar. Aber aus der Summe aller Privatmeinungen wird sich dann ja irgendwie demokratisch (ja! unter Beteiligung vieler!) ein Weg herauskristallisieren. --Susann Schweden (Diskussion) 21:27, 9. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten

Plural von Baby Bearbeiten

Hallo Elleff, wärst du so nett und schaust mal, ob und wann der Plural Babies mal korrekt war? In der 21. Aufl. (1996) steht bereits Babys (und zwar nicht rot, also nicht als neu gekennzeichnet). Daher nehme ich an, dass die Angabe „Reform 1996“ im Eintrag nicht stimmt. Liebe Grüße --Seidenkäfer (Diskussion) 12:08, 16. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten

Hallo Seidenkäfer,
das scheint in Österreich so gewesen zu sein: [3]. Vielleicht kann Alexander Gamauf oder Betterknower dazu mehr sagen.
Viele Grüße
Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 22:02, 16. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Hallo in die Runde, das aktuelle Österreichische Wörterbuch kennt nur den Plural Babys. Mir steht allerdings erst am Wochenende meine vollständige Bibliothek zur Verfügung. Melde mich danach wieder. Liebe Grüße --Alexander Gamauf (Diskussion) 22:29, 16. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Die ausschließliche Schreibung des Plural Babies findet sich letztmalig in der 36. Auflage des ÖWB von 1985 auf Seite 127, ISBN 3-215-05707-7. In der - mir nicht zur Verfügung stehenden - 37. Auflage von 1990 erfolgte eine Annährung der Schreibweise an die des Duden, indem der Plural Babys in Klammern gesetzt wurde[1]. Die 38. Auflage des ÖWB, erschienen im Jahre 1998, also im Jahre des Inkrafttretens der reformierten deutschen Rechtschreibung, enthält den Plural Babies nicht mehr. Die Schlussfolgerung, dass dies auf die Rechtschreibreform 1996 zurückzuführen ist, wird durch das ÖWB, 41. Auflage, auf Seite 809 durch folgende Aussage gestützt: „Im Wörterverzeichnis des Regelwerks sind als besondere österreichische Schreibungen verzeichnet: Kücken, Buffet, Kaprize, Koreferat, Maroni, maschinschreiben, Mocca (neben Mokka)“, ohneweiters, Szepter, Zieger, auf Grund der unterschiedlichen Wortverwendung schreibt man in Österreich früh in Zeitangaben groß: heute Früh, morgen Früh.
Quellen:
  1. Anna Maria Lasselsberger: Die Kodifizierung der Orthographie im Rechtschreibwörterbuch. Eine Untersuchung zur Rechtschreibung im »Duden« und im »Österreichischen Wörterbuch«. Walter de Gruyter, 2000, ISBN 9783110920000, Seite 85 (zitiert nach Google Books).
Viele Grüße --Alexander Gamauf (Diskussion) 21:54, 20. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Vielen Dank für deine Recherchearbeit. Wenn ich das also richtig verstanden habe, war der -ies-Plural in Österreich eine Zeitlang zulässig, bis er im Zuge der Rechtschreibreform entfiel. Da das dann ja eine größere Anzahl von Wörtern betrifft, wäre eine diesbezügliche Option in der Vorlage {{Alte Schreibweise}} nicht verkehrt, oder? Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 22:17, 20. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Probeweise habe ich da mal eine Ergänzung vorgenommen. Ich frage mich aber noch, ob man, wenn so etwas gewünscht ist, (auch) auf den heutigen Plural verweisen soll. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 23:39, 20. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Die von dir vorgenommene Ergänzung der Vorlage kann ich nur begrüßen, glaube jedoch, dass die damit gebotenen Ergänzungen den Fall hinreichend beschreiben. Es wäre jedoch von Interesse, wie sich Seidenkäfer dazu äußert. --Alexander Gamauf (Diskussion) 11:42, 21. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten

Herzlichen Dank für eure Mühen! Ich habe den Eintrag Babies mit dieser neuen Vorlagenoption versehen. @Elleff: Was meinst du mit „auf den heutigen Plural verweisen“? Das steht doch immer im ersten Satz. @Alexander: Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum auf Grund deines Zitats aus der 41. Aufl. ÖWB das auf die Rechtschreibreform 1996 zurückzuführen sein soll. Aber ich bin ja schon froh, dass diese Schreibweise überhaupt irgendwo gefunden wurde! Gruß --Seidenkäfer (Diskussion) 17:33, 21. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten

Nja, ich habe die AT-Option ja etwas anders formuliert als die übrigen. Man muss deswegen bei Parameter „1“ Baby angeben, damit der Satz stimmt. Der Gedanke dahinter ist, dass ja auch der Genitiv Singular Babys lautet und ich davon ausgehe, dass es in Österreich früher nicht des Babies geheißen hat, so dass es verwirrend sein kann, wenn es in der Vorlage heißt, dass Babies eine alte AT-Schreibweise von Babys ist. Deshalb habe ich überlegt, ob man in der Vorlage schreiben soll, dass es eine früher zulässig gewesene Pluralform von Baby ist und der heutige Plural Babys lautet. Was mir jetzt gerade einfällt: Noch schöner wäre es wohl, wenn der Satz lautet „XX ist eine früher in Österreich zulässig gewesene Schreibweise der Pluralform YY.“ Dann erledigt sich das wohl. Elleff Groom ⁓ ☞ Коллоквиум 17:51, 21. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Ja :))) --Seidenkäfer (Diskussion) 18:05, 21. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Die nunmehrige Diktion lässt keine Wünsche offen. @Seidenkäfer: Der Rechtschreibreform sind langjährige Diskussionen und Verhandlungen vorausgegangen, die zu wenigen Ausnahmen geführt haben (z. B. ß → ss). Die österreichischen Ausnahmen sind taxativ aufgezählt, was den Schluss zulässt, dass auf die Pluralform „-ies“ verzichtet wurde. --Alexander Gamauf (Diskussion) 12:00, 22. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Danke Alexander, jetzt hab ich das mit der Aufzählung kapiert. --Seidenkäfer (Diskussion) 13:49, 29. Sep. 2015 (MESZ)Beantworten
Zurück zur Benutzerseite von „Elleff Groom/Archiv 2015“.