Völkerstraftat
Völkerstraftat (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Völkerstraftat | die Völkerstraftaten |
Genitiv | der Völkerstraftat | der Völkerstraftaten |
Dativ | der Völkerstraftat | den Völkerstraftaten |
Akkusativ | die Völkerstraftat | die Völkerstraftaten |
Worttrennung:
- Völ·ker·straf·tat, Plural: Völ·ker·straf·ta·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈfœlkɐˌʃtʁaːftaːt]
- Hörbeispiele: Völkerstraftat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verbrechen (im Sinne des Völkerrechts), dessen Strafbarkeit sich unmittelbar aus dem Völkerrecht ergibt
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung beschlossen, eine neue und bessere Rechtsgrundlage für die Ahndung von Völkerstraftaten in Deutschland zu schaffen. […] Ziel ist, mit diesem Völkerstrafgesetzbuch den spezifischen Unrechtsgehalt der Völkerstraftaten im deutschen Recht angemessen zu erfassen, die Rechtsanwendung erheblich zu vereinfachen und überdies ein Mehr an Rechtsklarheit und -bestimmtheit zu erreichen.“[1]
- [1] „Deutschland solle nicht ‚als Weltpolizist die Verfolgung sämlicher Völkerstraftaten, die irgendwo begangen worden sind, übernehmen‘. Es genüge die präventive Wirkung des Gesetzes: Deutschland scheide als ‚Schlupfloch‘ und ‚Rückzugsraum‘ für die Urheber von Völkerstraftaten aus.“[2]
- [1] „Die Verfolgung von Völkerstraftaten auf internationaler Ebene war nach den Nürnberger und den Tokioter Hauptkriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossene Sache.“[3]
- [1] „Aus der Eigenschaft des Völkermordes als Völkerstraftat wird deduktiv die universelle Strafverfolgungskompetenz der nationalen Staaten hergeleitet.“[4]
- [1] „Der Internationale Strafgerichtshof ist bisher zuständig für die Völkerstraftaten des Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.“[5]
- [1] „Interpol macht diesbezüglich deutlich, dass Völkerstraftaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gerade nicht den Schutz dieser Statuten genießen.“[6]
- [1] „Es spricht alles dafür, dass die Kämpfer des IS Völkerstraftaten begehen, und zwar Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen in einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt und vielleicht sogar Völkermord.“[7]
Übersetzungen
Bearbeiten- [1] Kreß in: Münchener Kommentar zum StGB. 2. Auflage. Band 8, München 2013 , VStGB § 6 Rn. 25.
Quellen:
- ↑ Dr. Herta Däubler-Gmelin: Tagesordnungspunkt 7. Drucksache 14/2668, Drucksache 14/2682. In: Deutscher Bundestag (Herausgeber): Deutscher Bundestag, Stenographischer Bericht, 90. Sitzung. Plenarprotokoll 14/90. Berlin 24. Februar 2000, Seite 8380 (B) (URL: PDF 2,3 MB, abgerufen am 8. Februar 2015) .
Im Originalsatz ist die Passage »Rechtsgrundlage für die Ahndung von Völkerstraftaten« fett gesetzt. - ↑ Christian Rath: Die Justizministerin will kein Weltpolizist sein. In: taz.die tageszeitung. 1. Juli 2003, ISSN 0931-9085, Seite 7 .
- ↑ Wolfgang Kaleck: Hoffnung oder Frustration? In: taz.die tageszeitung. Nummer 8962, 15. August 2009, ISSN 0931-9085, Seite 23 .
- ↑ Caroline Volkmann; Udo Fink, Dieter Dörr, Rolf Schwartmann (Herausgeber): Die Strafverfolgung des Völkermordes nach dem Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Untersucht am Beispiel der deutschen Rechtsordnung. Peter Lang, Frankfurt am Main/Berlin/Bern/Bruxelles/New York, NY/Oxford/Wien 2009 (Res Publica ; Band 9, ISSN 1614-838X), ISBN 978-3-631-58412-5, Seite 129 (Zitiert nach Google Books) .
- ↑ Christina Globke: Die Auslieferung an den Internationalen Strafgerichtshof. Ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 16 Abs. 2 GG. Mohr Siebeck, Tübingen 2009 (Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht ; 3, ISSN 1867-8912), ISBN 978-3-16-150129-6, Seite 343 (Zitiert nach Google Books) .
- ↑ Christoph Safferling, Stefan Kirsch (Herausgeber): Völkerstrafrechtspolitik. Praxis des Völkerstrafrechts. Springer-Verlag, Berlin/New York 2014, ISBN 978-3-642-28933-0, Seite 221 (Zitiert nach Google Books) .
- ↑ Florian Flade: Lebenslang für Kämpfer. In: Welt am Sonntag. Nummer 6, 8. Februar 2015, Seite 7 (URL, abgerufen am 8. Februar 2015)
- ↑ 8,0 8,1 8,2 8,3 International tort. TERMIUM Plus®, the Government of Canada’s terminology and linguistic data bank, Translation Bureau, Public Works and Government Services Canada, 1. Dezember 2001, abgerufen am 9. Februar 2015.