vergebühren (Deutsch) Bearbeiten

Verb Bearbeiten

Person Wortform
Präsens ich vergebühre
du vergebührst
er, sie, es vergebührt
Präteritum ich vergebührte
Konjunktiv II ich vergebührte
Imperativ Singular vergebühr!
vergebühre!
Plural vergebührt!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
vergebührt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:vergebühren

Worttrennung:

ver·ge·büh·ren, Präteritum: ver·ge·bühr·te, Partizip II: ver·ge·bührt

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ɡəˈbyːʁən]
Hörbeispiele:   vergebühren (Info)
Reime: -yːʁən

Bedeutungen:

[1] transitiv, österreichisch, Amtssprache: Gebühren verlangen, erheben oder entrichten

Herkunft:

Derivation (Ableitung) vom Verb gebühren mit dem Präfix ver-

Synonyme:

[1] bezahlen, entrichten, erheben, fordern

Oberbegriffe:

[1] erheben, entrichten, verlangen

Beispiele:

[1] Schriftliche Mietverträge für Geschäftsräume und deren Verlängerung sind zu vergebühren.[1]
[1] Schriftliche Mietverträge für Wohnungen sind dagegen seit 11.11.2017 nicht mehr zu vergebühren.[1]
[1] Bekannt ist, dass der Bestandvertrag nach seinem Abschluss beim Finanzamt zu vergebühren ist.[2]
[1] Grundsätzlich ist jede Urkunde, die eine Rechtsgebühr auslöst, für sich nach Maßgabe ihres Inhalts zu vergebühren.[3]
[1] Von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellte Zeugnisse sind zu vergebühren, sobald von ihnen im Inland ein amtlicher Gebrauch gemacht wird, auch wenn sie nur in beglaubigter oder unbeglaubigter Abschrift verwendet werden (…).[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Bestandverträge/Bestandsverträge, Mietverträge, Verträge, Zeugnisse vergebühren

Wortbildungen:

Konversionen: Vergebühren, vergebührend, vergebührt
Substantive: Vergebührung

Übersetzungen Bearbeiten

[1] Duden online „vergebühren
[1] ÖBV im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (Herausgeber): Österreichisches Wörterbuch. Auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks. Schulausgabe – 43. Auflage. ÖBV, Wien 2016, ISBN 978-3-209-08513-9 (Bearbeitung: Magdalena Eybl et al.; Red.: Christiane M. Pabst, Herbert Fussy, Ulrike Steiner), Seite 772, Eintrag „vergebühren“.

Quellen:

  1. 1,0 1,1 Die Mietvertragsgebühr. mietervereinigung.at, abgerufen am 1. Februar 2021.
  2. Christina Drösler: Immobilienrecht: Die Vergebührung von Bestandverträgen. www.rechtambau.at, 6. August 2013, abgerufen am 1. Februar 2021.
  3. Verwaltungsgerichtshof (VwGH): Geschäftszahl 2004/16/0254. BKA (AT), 17. März 2005, abgerufen am 1. Februar 2021.
  4. GebR, Gebührenrichtlinien - Findok Internet. BMF - Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 1. Februar 2021.