Erblasserin
Erblasserin (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Erblasserin | die Erblasserinnen |
Genitiv | der Erblasserin | der Erblasserinnen |
Dativ | der Erblasserin | den Erblasserinnen |
Akkusativ | die Erblasserin | die Erblasserinnen |
Worttrennung:
- Erb·las·se·rin, Plural: Erb·las·se·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌlasəʁɪn]
- Hörbeispiele: Erblasserin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Erblasser mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
- [1] Testatorin
Gegenwörter:
- [1] Erbin, Nachlassempfängerin
Männliche Wortformen:
- [1] Erblasser
Oberbegriffe:
- [1] natürliche Person, Person, Mensch
Unterbegriffe:
- [1] Erbtante
Beispiele:
- [1] In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.[1]
- [1] Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen Alleinerbschein.[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Erblasserin enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
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- [1] Duden online „Erblasserin“
- [*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erblasserin“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasserin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erblasserin“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Erblasserin“
Quellen:
- ↑ 1,0 1,1 dpa/tmn: Erbrecht bei Adoption: Kinder können leer ausgehen. In: Welt Online. 6. Dezember 2012, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 17. Dezember 2013) .