Singular Plural
Nominativ der Erblasser die Erblasser
Genitiv des Erblassers der Erblasser
Dativ dem Erblasser den Erblassern
Akkusativ den Erblasser die Erblasser

Worttrennung:

Erb·las·ser, Plural: Erb·las·ser

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌlasɐ]
Hörbeispiele:   Erblasser (Info)

Bedeutungen:

[1] natürliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht

Herkunft:

Ausdruck stammt aus dem 16. Jahrhundert für jemanden, der ein Erbe hinterlässt

Synonyme:

[1] Testator

Gegenwörter:

[1] Erbe, Erbin, Nachlassempfänger

Weibliche Wortformen:

Erblasserin

Oberbegriffe:

[1] natürliche Person, Person, Mensch

Beispiele:

[1] „Das Erbrecht tritt erst nach dem Tode des Erblassers ein. Stirbt ein vermeintlicher Erbe vor dem Erblasser; so hat er das noch nicht erlangte Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen können.“[1]
[1] „Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist.“[2]
[1] „Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen: 1. wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet, …“[3]
[1] „Sie sollen sie alle sehen und prüfen; jetzt aber lesen Sie zunächst einmal dieses Schreiben, welches der verwüstliche Erblasser damals aus Plauen erhalten hat!“[4]
[1] „Man sagt, dass seitdem in Danzig in mannigfachen Fällen, insofern der Erblasser dem Genusse des Goldwassers ergeben war, von den Erben seine Sektion dringend gefordert wurde.“[5]
[1] „Dann verlas er einige persönliche Zeilen des Erblassers: […]“[6]

Charakteristische Wortkombinationen:

Erblasser enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Erblasser
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erblasser
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasser
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErblasser

Quellen:

  1. ABGB, § 536. Österreichisches Bundeskanzleramt, abgerufen am 17. Dezember 2013.
  2. BGB, § 2077. Deutsches Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 17. Dezember 2013.
  3. BGB, § 2333. Deutsches Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 17. Dezember 2013.
  4. Karl May → WP: Der schwarze Mustang. In: Projekt Gutenberg-DE. Die Bonanza of Hoaka (URL).
  5. Heinrich Seidel → WP: Kinkerlitzchen. In: Projekt Gutenberg-DE. Sonderbares Erbtheil (URL).
  6. Katharina Adler: Ida. Roman. 1. Auflage. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 2018, ISBN 978-3-498-00093-6, Seite 170.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: erblassen
Anagramme: blasserer