geschäftsmäßig (Deutsch)

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Positiv Komparativ Superlativ
geschäftsmäßig geschäftsmäßiger am geschäftsmäßigsten
Alle weiteren Formen: Flexion:geschäftsmäßig

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: geschäftsmässig

Worttrennung:

ge·schäfts·mä·ßig, Komparativ: ge·schäfts·mä·ßi·ger, Superlativ: am ge·schäfts·mä·ßigs·ten

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʃɛft͡smɛːsɪç], [ɡəˈʃɛft͡smɛːsɪk]
Hörbeispiele:   geschäftsmäßig (Info),   geschäftsmäßig (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: im Rahmen einer dauerhaften, wiederholten (Berufs-)Tätigkeit
[2] auf rationale und sachliche Weise; auf eine Herangehensweise, die auf Effizienz, Kalkulierbarkeit, Rationalität und Professionalität abzielt
[3] auf rein geschäftlicher, kommerzieller oder finanzieller Ebene, ohne persönliche, emotionale oder soziale Beziehungsaspekte einzubeziehen

Synonyme:

[1] gewerbsmäßig
[2] formal, geschäftlich, professionell, rational, sachlich
[3] geschäftlich, nüchtern, professionell, sachlich

Sinnverwandte Wörter:

[1] entgeltlich, gewerblich
[2] pragmatisch

Beispiele:

[1] „Derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich und vollständig zu übermitteln. Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.“[1]
[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)

Wortbildungen:

Geschäftsmäßigkeit

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „geschäftsmäßig
[*] Wikisource-Suchergebnisse für „geschäftsmäßig
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „geschäftsmäßig
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „geschäftsmäßig
[1–3] Duden online „geschäftsmäßig
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalgeschäftsmäßig

Quellen:

  1. § 174 Abs. 6 des Telekommunikationsgesetzes