Person Wortform
Präsens ich erwähne
du erwähnst
er, sie, es erwähnt
Präteritum ich erwähnte
Konjunktiv II ich erwähnte
Imperativ Singular erwähne!
Plural erwähnt!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
erwähnt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:erwähnen

Worttrennung:

er·wäh·nen, Präteritum: er·wähn·te, Partizip II: er·wähnt

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈvɛːnən]
Hörbeispiele:   erwähnen (Info)
Reime: -ɛːnən

Bedeutungen:

[1] transitiv, veraltet auch mit Genitiv: etwas nebenbei und beiläufig aussprechen/anführen, zur Sprache bringen

Synonyme:

[1] anführen, anmerken, bemerken, einfließen lassen

Gegenwörter:

[1] verschweigen

Oberbegriffe:

[1] sagen

Beispiele:

[1] Er erwähnte auch, dass er schon immer hier wohnte.
[1] Sie erwähnte ihren Onkel, aber von einer Tante habe ich sie nie sprechen gehört.
[1] Ein neues Testament wurde meines Wissens nie erwähnt.
[1] Vergiss, dass ich das Geld überhaupt erwähnt habe, ich meinte es nicht so ernst.
[1] Und ist es nicht Wert zu erwähnen, dass dein Vater die Kaution hinterlegt hat?
[1] Sie hat beiläufig erwähnt, dass sie wieder verheiratet ist.
[1] „Dieser sein Eintritt ins Regiment fiel so ziemlich mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. zusammen, und wenn er dessen erwähnte, so hob er, sich selbst persiflierend, gerne hervor, „daß alles Große seine Begleiterscheinungen habe“.“[1]
[1] „In erhaltenen Unterlagen des Stammlagers wird das Außenlager Überlingen-Aufkirch erstmals am 2. September 1944 erwähnt.[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] etwas, das nie erwähnt wurde, etwas, das es (nicht) Wert ist, erwähnt zu werden, etwas überhaupt erwähnen, etwas beiläufig erwähnen

Wortbildungen:

[1] erwähnenswert, erwähntermaßen, Erwähnung

Übersetzungen

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[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „erwähnen
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalerwähnen

Quellen:

  1. Theodor Fontane: Der Stechlin. 2. Auflage. F. Fontane & Co., Berlin 1899 (Erstpublikation 1897, Wikisource), Seite 7.
  2. Wikipedia-Artikel „KZ-Außenlager Überlingen-Aufkirch“ (Stabilversion)