abbilligen (Deutsch)

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Person Wortform
Präsens ich billige ab
du billigst ab
er, sie, es billigt ab
Präteritum ich billigte ab
Konjunktiv II ich billigte ab
Imperativ Singular billige ab!
Plural billigt ab!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
abgebilligt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:abbilligen

Worttrennung:

ab·bil·li·gen, Präteritum: bil·lig·te ab, Partizip II: ab·ge·bil·ligt

Aussprache:

IPA: [ˈapˌbɪlɪɡn̩]
Hörbeispiele:   abbilligen (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, Rechtssprache veraltet: der Rechtmäßigkeit nach gerichtlich aberkennen

Herkunft:

gebildet aus der Partikel ab als Verbzusatz und dem Verb billigen

Sinnverwandte Wörter:

[1] absprechen

Gegenwörter:

[1] zubilligen, zuerkennen

Beispiele:

[1] „In seinen Glossen zu Adelungs Wörterbuch (um 1774) führte Lessing die Wortneubildung »Abbilligen« ein, »ein gutes und nötiges Wort«, das »eine besondre Art des Aberkennens« zum Ausdruck bringen sollte.“[1]

Wortbildungen:

Konversionen: Abbilligen, abbilligend, abgebilligt
Substantiv: Abbilligung

Übersetzungen

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[*] Deutsches Rechtswörterbuch „abbilligen
[1] Frühneuhochdeutsches Wörterbuch „abbilligen
[1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „abbilligen
[1] Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Erster Theil. A bis E, Braunschweig 1807 (Internet Archive), Seite 5, Stichwort „abbilligen“

Quellen:

  1. Wolfram Mauser: Billigkeit. Literatur und Sozialethik in der deutschen Aufklärung. Königshausen & Neumann, Würzburg 2007, ISBN 978-3-8260-3760-3, Seite 16, DNB 986493112 (zitiert nach Google Books, abgerufen am 23. April 2019).