Rechtsstaat
Rechtsstaat (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Rechtsstaat | die Rechtsstaaten |
Genitiv | des Rechtsstaates des Rechtsstaats |
der Rechtsstaaten |
Dativ | dem Rechtsstaat dem Rechtsstaate |
den Rechtsstaaten |
Akkusativ | den Rechtsstaat | die Rechtsstaaten |
Worttrennung:
- Rechts·staat, Plural: Rechts·staa·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌʃtaːt]
- Hörbeispiele: Rechtsstaat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Staat, in dem die öffentliche Gewalt an das geltende Recht gebunden ist und die Richter unabhängig vom Staat Recht sprechen
Herkunft:
- [1] Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Staat
Gegenwörter:
Beispiele:
- [1] Deutschland ist aufgrund seiner Verfassung ein Rechtsstaat.
- [1] „Sie halten den Rechtsstaat am Leben.“[1]
- [1] „Der deutsche Rechtsstaat darf sich nicht durch Aussageverweigerungen und Lügen aushebeln lassen.“[2]
- [1] „In einem Rechtsstaat wie Amerika bedeutet das nun, daß die Behörden einen Anwalt bestellen mußten, der in keiner Weise kommunistischer Sympathien verdächtigt werden konnte und der ein As auf dem Gebiet der Strafverteidigung war – eben einen Mann wie James B. Donovan!“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
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- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsstaat“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstaat“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsstaat“
- [1] The Free Dictionary „Rechtsstaat“
- [1] Duden online „Rechtsstaat“
Quellen:
- ↑ Martin Knobbe: Die lange Jagd nach dem Mörder. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 1, 2016, Seite 44-48 , Zitat: Seite 45.
- ↑ Tania Kambouri: Deutschland im Blaulicht. Notruf einer Polizistin. 4. Auflage. Piper, München, Berlin, Zürich 2015, ISBN 978-3-492-06024-0, Seite 110.
- ↑ Johannes Mario Simmel: Es muß nicht immer Kaviar sein. Mit auserlesenen Kochrezepten des Geheimagenten wider Willen. Nikol, Hamburg 2015, ISBN 978-3-86820-292-2, Seite 717. Erstveröffentlichung Zürich 1960.
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