Lichtbild (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, n Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ das Lichtbild die Lichtbilder
Genitiv des Lichtbildes
des Lichtbilds
der Lichtbilder
Dativ dem Lichtbild
dem Lichtbilde
den Lichtbildern
Akkusativ das Lichtbild die Lichtbilder
 
[1] ein Lichtbild, wie es für Ausweise verwendet wird
 
[2] ein beschädigtes Lichtbild

Worttrennung:

Licht·bild, Plural: Licht·bil·der

Aussprache:

IPA: [ˈlɪçtˌbɪlt]
Hörbeispiele:   Lichtbild (Info)

Bedeutungen:

[1] allgemein: Fotografie, die der Identifikation einer Person auf offiziellen Dokumenten dienen soll
[2] veraltend, allgemein: Bild, das durch ein fotografisches Verfahren hergestellt wurde
[3] Recht: mit Techniken der Fotografie hergestelltes Bild (in Abgrenzung zu einem durch Malerei hergestelltem Bild)

Herkunft:

Das Wort ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts belegt.[1]
Determinativkompositum der Substantive Licht und Bild

Synonyme:

[1] Passbild, Passfoto
[2, 3] Aufnahme, Foto, Fotografie

Gegenwörter:

[3] Gemälde

Beispiele:

[1] Für die Beantragung eines Personalausweises benötigt man ein Lichtbild.
[2] Der Fotograf stellte ein Lichtbild der Kirche her.
[3] „Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.“[2]

Wortbildungen:

Lichtbildausweis, Lichtbildervortrag/Lichtbildvortrag, Lichtbildkunst, Lichtbildwerk

Übersetzungen Bearbeiten

[1–3] Wikipedia-Artikel „Lichtbild
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lichtbild
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalLichtbild
[1] The Free Dictionary „Lichtbild
[1, 2] Duden online „Lichtbild
[2] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Lichtbild“ auf wissen.de
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Lichtbild
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Lichtbild

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Bild“.
  2. § 72 Lichtbilder. In: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte der Bundesrepublik Deutschland. (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html)