Klagefall
Klagefall (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Klagefall | die Klagefälle |
Genitiv | des Klagefalls des Klagefalles |
der Klagefälle |
Dativ | dem Klagefall dem Klagefalle |
den Klagefällen |
Akkusativ | den Klagefall | die Klagefälle |
Worttrennung:
- Kla·ge·fall, Plural: Kla·ge·fäl·le
Aussprache:
- IPA: [ˈklaːɡəfal]
- Hörbeispiele: Klagefall (Info)
Bedeutungen:
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Klage und Fall;
- [1] Verdeutschung durch Übersetzung von lateinisch (casus) accusativus oder dem aus dem Lateinischen stammenden Fremdwort Akkusativ (bzw. Accusativ, Accusativus, Akkusativus)
Synonyme:
- [1] Akkusativ, Wen-Fall; veraltet: Anklagefall, Klageendung, Kläger[1]
Gegenwörter:
- [1] Gebefall (= Dativ), Herkunftsfall/Zeugefall (= Genitiv), Nehmfall (= Ablativ), Nennfall (= Nominativ), Ruffall (= Vokativ)
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Es gibt auch Zeitwörter, welche in verschiedenen Bedeutungen den Klagefall mit verschiedenen Vorwörtern fordern.[2]
- [2] Die Versicherung wird im Klagefall die anfallenden Prozesskosten tragen.
Übersetzungen
Bearbeiten [2] Recht: Bedingung für eine Klage, Vorliegen einer Klage
- [1] Wikipedia-Artikel „Grammatikbegriffe im Deutschen#Wortformen“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Klagefall“
- [2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klagefall“
- [2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Klagefall“
Quellen:
- ↑ (Etliche solcher Begriffe nennt mit Quelle: Nabil Osman (Hrsg.): Kleines Lexikon untergegangener Wörter. Wortuntergang seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. 6. unveränderte Auflage. Beck, München, bes. Stichwörter u.a.: "Gebefall", "Klageendung", "Kläger". Im Artikel Klageendung wird auch der Klagefall genannt. ISBN 3-406-34079-2
- ↑ Grammatik der Kroatischen Mundart … Neu bearbeitet, Ignaz KRIZTIANOVICH. Abgerufen am 27. November 2015.