Singular Plural
Nominativ der Klagefall die Klagefälle
Genitiv des Klagefalls
des Klagefalles
der Klagefälle
Dativ dem Klagefall
dem Klagefalle
den Klagefällen
Akkusativ den Klagefall die Klagefälle

Worttrennung:

Kla·ge·fall, Plural: Kla·ge·fäl·le

Aussprache:

IPA: [ˈklaːɡəfal]
Hörbeispiele:   Klagefall (Info)

Bedeutungen:

[1] Grammatik, veraltet: der Akkusativ
[2] Recht: Bedingung für eine Klage, Vorliegen einer Klage

Herkunft:

Determinativkompositum aus Klage und Fall;
[1] Verdeutschung durch Übersetzung von lateinisch (casus) accusativus oder dem aus dem Lateinischen stammenden Fremdwort Akkusativ (bzw. Accusativ, Accusativus, Akkusativus)

Synonyme:

[1] Akkusativ, Wen-Fall; veraltet: Anklagefall, Klageendung, Kläger[1]

Gegenwörter:

[1] Gebefall (= Dativ), Herkunftsfall/Zeugefall (= Genitiv), Nehmfall (= Ablativ), Nennfall (= Nominativ), Ruffall (= Vokativ)

Oberbegriffe:

[1] Fall (Kasus)

Beispiele:

[1] Es gibt auch Zeitwörter, welche in verschiedenen Bedeutungen den Klagefall mit verschiedenen Vorwörtern fordern.[2]
[2] Die Versicherung wird im Klagefall die anfallenden Prozesskosten tragen.

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Grammatikbegriffe im Deutschen#Wortformen
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Klagefall
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klagefall
[2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKlagefall

Quellen:

  1. (Etliche solcher Begriffe nennt mit Quelle: Nabil Osman (Hrsg.): Kleines Lexikon untergegangener Wörter. Wortuntergang seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. 6. unveränderte Auflage. Beck, München, bes. Stichwörter u.a.: "Gebefall", "Klageendung", "Kläger". Im Artikel Klageendung wird auch der Klagefall genannt. ISBN 3-406-34079-2
  2. Grammatik der Kroatischen Mundart … Neu bearbeitet, Ignaz KRIZTIANOVICH. Abgerufen am 27. November 2015.