Einwilligung (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Einwilligung die Einwilligungen
Genitiv der Einwilligung der Einwilligungen
Dativ der Einwilligung den Einwilligungen
Akkusativ die Einwilligung die Einwilligungen

Worttrennung:

Ein·wil·li·gung, Plural: Ein·wil·li·gun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nˌvɪlɪɡʊŋ]
Hörbeispiele:   Einwilligung (Info)

Bedeutungen:

[1] die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage)
[2] deutsches Bürgerliches Recht: vorherige Zustimmung

Herkunft:

Nominalisierung von einwilligen

Synonyme:

[1] Einverständnis; Erlaubnis; Zustimmung

Gegenwörter:

[2] Genehmigung

Oberbegriffe:

[2] Zustimmung

Beispiele:

[1] Ohne seine Einwilligung können Sie das Haus nicht verkaufen.
[1] „Fürst Andrej bedurfte, um heiraten zu können, der Einwilligung seines Vaters, und so machte er sich andern Tages auf die Reise zu ihm.“[1]
[2] Die Legaldefinition der Einwilligung steht in § 183 1 BGB.

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Einwilligung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einwilligung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalEinwilligung
[2] dejure.org: § 183 BGB

Quellen:

  1. Leo N. Tolstoi: Krieg und Frieden. Roman. Paul List Verlag, München 1953 (übersetzt von Werner Bergengruen), Seite 617. Russische Urfassung 1867.