Bundespersonalausweis (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, m Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ der Bundespersonalausweis die Bundespersonalausweise
Genitiv des Bundespersonalausweises der Bundespersonalausweise
Dativ dem Bundespersonalausweis den Bundespersonalausweisen
Akkusativ den Bundespersonalausweis die Bundespersonalausweise

Worttrennung:

Bun·des·per·so·nal·aus·weis, Plural: Bun·des·per·so·nal·aus·wei·se

Aussprache:

IPA: [ˈbʊndəspɛʁzoˌnaːlʔaʊ̯svaɪ̯s]
Hörbeispiele:   Bundespersonalausweis (Info)

Bedeutungen:

[1] amtlicher Ausweis mit Lichtbild, Unterschrift und Personalien des Inhabers für einen Bundesstaat

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Bund und Personalausweis mit dem Fugenelement -es

Oberbegriffe:

[1] Personalausweis

Beispiele:

[1] „Pässe und Bundespersonalausweise müssen mit Vollendung des 23. Lebensjahrs verfallen. Etwas anderes gilt nur, wenn die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit zuvor feststellte.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Bundespersonalausweis beantragen

Übersetzungen Bearbeiten

[*] Es gibt (noch) keinen Wikipedia-Artikel „Bundespersonalausweis“, das gleichnamige Lemma im Schwesterprojekt leitet auf Personalausweis (Deutschland) weiter. In diesem Artikel kommt das hier vorliegende Lemma derzeit nicht vor.
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bundespersonalausweis
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBundespersonalausweis
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bundespersonalausweis

Quellen:

  1. Fritz Sturm, Gudrun Sturm: Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Grundriss und Quellen. Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 2001. ISBN 978-3801956820. Seite 113