zuweisen

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Person Wortform
Präsens ich weise zu
du weist zu
er, sie, es weist zu
Präteritum ich wies zu
Konjunktiv II ich wiese zu
Imperativ Singular weis zu!
Plural weist zu!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
zugewiesen haben
Alle weiteren Formen: Flexion:zuweisen

Worttrennung:

zu·wei·sen, Präteritum: wies zu, Partizip II: zu·ge·wie·sen

Aussprache:

IPA: [ˈt͡suːˌvaɪ̯zn̩]
Hörbeispiele:   zuweisen (Info)

Bedeutungen:

[1] die Zuordnung bestimmen, festlegen, dass zwei Dinge/Personen oder Paarungen aus Sache und Person (vorübergehend) zusammengehören und in dieser Paarung gesehen/verwendet/genutzt werden sollen

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Verb weisen mit dem Derivatem zu-

Sinnverwandte Wörter:

[1] beiordnen, bestimmen, geben, paaren, zuordnen, zuteilen

Beispiele:

[1] „Ein Bild des heiligen Leopold im Oratorium der Währinger Pfarrkirche (um 1850) entspricht der Art Dobiaschofskys, läßt sich aber nicht eindeutig zuweisen.[1]
[1] „[…] kann die Gemeinde einer der in lit. d angeführten Personen die Wohnung nicht zuweisen, so hat sie dies dem Hauseigentümer nach Ablauf der für die Gemeinde geltenden Zuweisungsfrist ohne Verzug nachweislich mitzuteilen.“[2]
[1] „Jedem Fest und jedem Festkreis wird eine Farbe zugewiesen.[3]
[1] „Aber grundsätzlich muss man ihm schon die Schuld zuweisen.[4]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einem Werk einen Künstler oder einem Entstehungsjahr zuweisen, einem Fundstück eine Epoche zuweisen; jemandem einen Platz zuweisen, jemandem eine Wohnung zuweisen; jemandem die Schuld, Verantwortung zuweisen

Wortbildungen:

Zuweisung

Übersetzungen

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[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zuweisen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „zuweisen
[1] The Free Dictionary „zuweisen
[1] Duden online „zuweisen

Quellen:

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: zuwiesen