Singular Plural
Nominativ die Wärterin die Wärterinnen
Genitiv der Wärterin der Wärterinnen
Dativ der Wärterin den Wärterinnen
Akkusativ die Wärterin die Wärterinnen

Worttrennung:

Wär·te·rin, Plural: Wär·te·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈvɛʁtəʁɪn]
Hörbeispiele:   Wärterin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die etwas beaufsichtigt oder bewacht

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Wärter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Aufpasserin, Aufseherin

Männliche Wortformen:

[1] Wärter

Oberbegriffe:

[1] Frau

Unterbegriffe:

[1] Gefängniswärterin, Kinderwärterin

Beispiele:

[1] Die Wärterinnen waren alle eingeschlafen.
[1] „Einmal will die Wärterin für ihre illegalen Kurierdienste 800, mal 600 Euro g ihres Geliebten Informationen aus dem justizinternen EDV-System gezogen haben.“[1]
[1] „Die Affäre flog auf, weil andere Insassen die Wärterin anzeigten.“[2]
[1] „Die Wärterin hat den Hut gerettet und marschiert nun auf ihren breiten Sohlen heran wie das Schicksal.“[3]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Wärterin“, Seite 1160.
[1] Duden online „Wärterin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Wärterin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalWärterin

Quellen:

  1. Wärterin verliert ihren Job. Abgerufen am 5. Januar 2021.
  2. Sex im US-Knast: Todeskandidat schwängert Vollzugsbeamtin. Abgerufen am 5. Januar 2021.
  3. Erich Maria Remarque: Der schwarze Obelisk. Geschichte einer verspäteten Jugend. Roman. 5. Auflage. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2003, ISBN 3-462-02725-5, Seite 46. Erstmals 1956 erschienen.