Vollbruder
Vollbruder (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Vollbruder | die Vollbrüder |
Genitiv | des Vollbruders | der Vollbrüder |
Dativ | dem Vollbruder | den Vollbrüdern |
Akkusativ | den Vollbruder | die Vollbrüder |
Worttrennung:
- Voll·bru·der, Plural: Voll·brü·der
Aussprache:
- IPA: [ˈfɔlˌbʁuːdɐ]
- Hörbeispiele: Vollbruder (Info)
Bedeutungen:
- [1] Bruder, dessen beide Eltern auch die Eltern seines Geschwisters sind; vollbürtiger Bruder
Herkunft:
- Determinativkompositum aus voll und Bruder
Gegenwörter:
Weibliche Wortformen:
- [1] Vollschwester
Oberbegriffe:
- [1] Vollgeschwister
Beispiele:
- [1] „In dem einfachsten Falle, daß ein Bruder als einzige Erben einen Vollbruder und einen Halbbruder aus anderer Ehe seiner Mutter hinterläßt, erbt der Vollbruder die ganze väterliche Hälfte und überdies ½ der mütterlichen, also ¾ des Nachlasses, d. h. dreimal soviel als der Halbbruder, dem nur das andere mütterliche ¼ zufällt.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vollbruder“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Vollbruder“
Quellen:
- ↑ Gustav Boehmer: Vorschläge zur Neuordnung der gesetzlichen Erbfolge. (BGB §§ 1924–1936). de Gruyter, Berlin 1938 (Zitiert nach Google Books)