Verdachtskündigung
Verdachtskündigung (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Verdachtskündigung | die Verdachtskündigungen |
Genitiv | der Verdachtskündigung | der Verdachtskündigungen |
Dativ | der Verdachtskündigung | den Verdachtskündigungen |
Akkusativ | die Verdachtskündigung | die Verdachtskündigungen |
Worttrennung:
- Ver·dachts·kün·di·gung, Plural: Ver·dachts·kün·di·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈdaxt͡sˌkʏndɪɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Verdachtskündigung (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache: eine Kündigung, die einem Arbeitnehmer von dessen Arbeitgeber ausgesprochen wird, wenn der Arbeitgeber den dringenden Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine verbotene, strafbare Handlung beziehungsweise eine schwere Verletzung seiner auferlegten Pflichten begangen hat
Herkunft:
- Determinativkompositum, bestehend aus den Substantiven Verdacht und Kündigung mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] Kündigung
Beispiele:
- [1] „Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Verdachtskündigung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verdachtskündigung“
- [1] Duden online „Verdachtskündigung“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verdachtskündigung“
Quellen:
- ↑ Verdachtskündigung: Voraussetzungen / 1.4 Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen und Anhörung des Arbeitnehmers. In: haufe.de. Haufe-Lexware, abgerufen am 6. April 2017.