Syndika
Syndika (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural 1 | Plural 2 | |
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Nominativ | die Syndika | die Syndikas | die Syndiken |
Genitiv | der Syndika | der Syndikas | der Syndiken |
Dativ | der Syndika | den Syndikas | den Syndiken |
Akkusativ | die Syndika | die Syndikas | die Syndiken |
Worttrennung:
- Syn·di·ka, Plural 1: Syn·di·kas Plural 2: Syn·di·ken
Aussprache:
- IPA: [ˈzʏndika]
- Hörbeispiele: Syndika (Info)
Bedeutungen:
- [1] in Deutschland: Juristin, die als Rechtsanwältin zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird
Synonyme:
- [1] Syndikusanwältin
Männliche Wortformen:
- [1] Syndikus
Oberbegriffe:
- [1] Rechtsanwältin
Beispiele:
- [1] „Es kommt hinzu, dass auch die Bezeichnung „Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin“ nicht eindeutig darauf hinweist, dass die Unterzeichnende nur in ihrer Funktion als Rechtsanwältin und nicht als Syndika tätig sein wollte.“[1]
- [1] „Dort trete ich dann als Arbeitgebervertreterin, als Syndika, auf und nicht als Rechtsanwältin, weshalb ich dort auch keine Robe trage.“[2]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] in Deutschland: als Rechtsanwältin zugelassene Juristin, die aber überwiegend für einen Klienten tätig wird
- [1] Wikipedia-Artikel „Syndika“ (Weiterleitungsseite)
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Syndika“
- [1] Duden online „Syndika“
Quellen:
- ↑ Bayerische Staatskanzlei: Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts. In: Bayern.Recht. 17. Dezember 2020, abgerufen am 7. Februar 2023.
- ↑ Gunda Achterhold: Wer macht was und was mache ich?. 64 tolle Jobs mit Zukunft – Der Berufsnavigator. Campus, 2012, ISBN 978-3-593-39574-6, Seite 67 (Zitiert nach Google Books)