Singular Plural 1 Plural 2
Nominativ die Syndika die Syndikas die Syndiken
Genitiv der Syndika der Syndikas der Syndiken
Dativ der Syndika den Syndikas den Syndiken
Akkusativ die Syndika die Syndikas die Syndiken

Worttrennung:

Syn·di·ka, Plural 1: Syn·di·kas Plural 2: Syn·di·ken

Aussprache:

IPA: [ˈzʏndika]
Hörbeispiele:   Syndika (Info)

Bedeutungen:

[1] in Deutschland: Juristin, die als Rechtsanwältin zugelassen ist, aber überwiegend oder nur für ein Unternehmen, eine Bank, einen Verband oder Ähnliches im Rahmen eines Dienstvertrages tätig wird

Synonyme:

[1] Syndikusanwältin

Männliche Wortformen:

[1] Syndikus

Oberbegriffe:

[1] Rechtsanwältin

Beispiele:

[1] „Es kommt hinzu, dass auch die Bezeichnung „Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin“ nicht eindeutig darauf hinweist, dass die Unterzeichnende nur in ihrer Funktion als Rechtsanwältin und nicht als Syndika tätig sein wollte.“[1]
[1] „Dort trete ich dann als Arbeitgebervertreterin, als Syndika, auf und nicht als Rechtsanwältin, weshalb ich dort auch keine Robe trage.“[2]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Syndika“ (Weiterleitungsseite)
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Syndika
[1] Duden online „Syndika

Quellen:

  1. Bayerische Staatskanzlei: Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts. In: Bayern.Recht. 17. Dezember 2020, abgerufen am 7. Februar 2023.
  2. Gunda Achterhold: Wer macht was und was mache ich?. 64 tolle Jobs mit Zukunft – Der Berufsnavigator. Campus, 2012, ISBN 978-3-593-39574-6, Seite 67 (Zitiert nach Google Books)