Schuldner (Deutsch) Bearbeiten

Substantiv, m Bearbeiten

Singular Plural
Nominativ der Schuldner die Schuldner
Genitiv des Schuldners der Schuldner
Dativ dem Schuldner den Schuldnern
Akkusativ den Schuldner die Schuldner

Worttrennung:

Schuld·ner, Plural: Schuld·ner

Aussprache:

IPA: [ˈʃʊldnɐ]
Hörbeispiele:   Schuldner (Info)

Bedeutungen:

[1] Person oder Organisation, die einem Gläubiger Geld schuldet
[2] Rechtswissenschaft: ein Rechtssubjekt, das aufgrund eines Schuldverhältnisses dem Gläubiger eine Leistung erbringen muss

Herkunft:

frühneuhochdeutsch „schuldener“ „Schuldner, Gläubiger“. Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt.[1]

Synonyme:

[1] Debitor

Gegenwörter:

[1] Gläubiger

Weibliche Wortformen:

[1] Schuldnerin

Unterbegriffe:

[1] allg.: Gesamtschuldner, Hauptschuldner, Mitschuldner, Nebenschuldner, Teilschuldner
[1] Konkursschuldner, Kreditnehmer, Mietschuldner/ Mietsschuldner, Obligationenschuldner, Pfandschuldner, Steuerschuldner, Vollstreckungsschuldner, Wechselschuldner, Zollschuldner
[1] österr.: Solidarschuldner

Beispiele:

[1] Der Schuldner konnte das Geld nicht rechtzeitig auftreiben.
[1] „Statt der Bestnote AAA müssen sich die Vereinigten Staaten bei einer der US-Agenturen, die Schuldner bewerten, mit der Note »AA+« begnügen, gleichsam einer Eins minus.“[2]
[1] „Für den Schecknehmer stellt sich die Frage, inwieweit er einen von seinem Schuldner erhaltenen Scheck einlösen kann und darf.“[3]
[2] Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. (§241 BGB)
[2] „Diese Rechte erlöschen bei der Schuldübernahme, sie bleiben aber dann bestehen, wenn der ursprüngliche Schuldner damit einverstanden ist.“[4]

Wortbildungen:

gesamtschuldnerisch, schuldnerisch
Schuldnerberater, Schuldnerberatung

Übersetzungen Bearbeiten

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Schuldner
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldner
[1] Duden online „Schuldner
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchuldner
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Schuldner“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Schuld“
  2. Andreas Geldner: Angstvoller Blick in den Strudel. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 183, 8.8.2011, Seite 4.
  3. Kristina Meike Schmors: Scheckzahlungsverkehr in der Insolvenz. Walter de Gruyter, 2010, Seite 131 (Google Books, abgerufen am 2. November 2016)
  4. Winfried Ulrich: „Niessbrauch an einem Inbegriff von Sachen – Wie versteht der juristische Laie den Wortschatz des BGB?“. In: Sprachreport. Nummer Heft 4, 2016, Seite 12-22, Zitat Seite 20.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: luschernd, schludern