Reichsbürgerin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Reichsbürgerin die Reichsbürgerinnen
Genitiv der Reichsbürgerin der Reichsbürgerinnen
Dativ der Reichsbürgerin den Reichsbürgerinnen
Akkusativ die Reichsbürgerin die Reichsbürgerinnen

Worttrennung:

Reichs·bür·ge·rin, Plural: Reichs·bür·ge·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯çsˌbʏʁɡəʁɪn]
Hörbeispiele:   Reichsbürgerin (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik, gegenwärtig: Angehörige einer Bewegung (der Reichsbürgerbewegung), die den deutschen Staat nicht anerkennen
[2] historisch: Bürgerin des Deutschen Reichs

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Reichsbürger mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Reichsbürger

Oberbegriffe:

[2] Bürgerin, Staatsbürgerin

Beispiele:

[1] „Sie wussten, dass die 49-jährige bereits mehrmals ohne Führerschein unterwegs war und hielten sie an, wogegen die Reichsbürgerin sich verbal gewehrt haben will.“[1]
[2] „Die ‚Eingeborenen‘ konnten sich zum einen naturalisieren lassen, zum anderen konnte eine Frau über die Heirat mit einem deutschen Mann deutsche Reichsbürgerin werden, wie ebenso die Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten.“[2]

Übersetzungen

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[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Reichsbürgerin
[(1, 2)] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsbürgerin
[1, 2] Duden online „Reichsbürgerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReichsbürgerin

Quellen:

  1. Sebastian Lipp: Reichsbürgerin stiehlt Gerichtsakte und flüchtet. In: blog.zeit.de. 31. März 2019, abgerufen am 10. Dezember 2022.
  2. Birthe Kundrus: Moderne Imperialisten. Böhlau Verlag Köln Weimar, 2003, ISBN 978-3-412-18702-6, Seite 236 (Zitiert nach Google Books)