Rechtsmittel (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ das Rechtsmittel die Rechtsmittel
Genitiv des Rechtsmittels der Rechtsmittel
Dativ dem Rechtsmittel den Rechtsmitteln
Akkusativ das Rechtsmittel die Rechtsmittel

Worttrennung:

Rechts·mit·tel, Plural: Rechts·mit·tel

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌmɪtl̩]
Hörbeispiele:   Rechtsmittel (Info)

Bedeutungen:

[1] eine Möglichkeit, Gerichtsentscheidungen anzufechten beziehungsweise überprüfen zu lassen
[2] Deutschland, Rechtswesen, Prozessrecht: den Prozessbeteiligten zur Verfügung stehendes Instrument, ein Urteil, einen Gerichtsbescheid oder einen Beschluss unter Aufschub des Eintritts der Rechtskraft (Suspensiveffekt) und unter Begründung der Zuständigkeit des im Instanzenzug nächsthöheren Gerichts (Devolutiveffekt) auf seine Richtigkeit in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht überprüfen zu lassen

Herkunft:

Determinativkompositum der Substantive Recht und Mittel mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[2] Rechtsbehelf

Unterbegriffe:

[1] Berufung, Nichtigkeitsbeschwerde, Revision
[2] Berufung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Revision, Sprungrechtsbeschwerde, Sprungrevision

Beispiele:

[1] „Der Suspensiveffekt (von lat. suspendere »zum Schweben bringen«) bewirkt, dass die Entscheidung nicht wirksam wird, bevor über das Rechtsmittel abschließend entschieden ist.“[1]
[2] Das FamFG sieht in den §§ 58–75 die Rechtsmittel der Beschwerde, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde vor.

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] Rechtsmittel einlegen

Wortbildungen:

Rechtsmittelfrist, Rechtsmittelführer, Rechtsmittelgericht, Rechtsmittelverfahren, Rechtsmittelverzicht

Übersetzungen

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[1, 2] Wikipedia-Artikel „Rechtsmittel
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsmittel
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsmittel
[1] The Free Dictionary „Rechtsmittel
[1] Duden online „Rechtsmittel
[2] wissen.de – Lexikon „Rechtsmittel

Quellen:

  1. Deutscher Wikipedia-Artikel „Rechtsmittel“ (Stabilversion)