Miteigentümerin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Miteigentümerin die Miteigentümerinnen
Genitiv der Miteigentümerin der Miteigentümerinnen
Dativ der Miteigentümerin den Miteigentümerinnen
Akkusativ die Miteigentümerin die Miteigentümerinnen

Worttrennung:

Mit·ei·gen·tü·me·rin, Plural: Mit·ei·gen·tü·me·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈmɪtˌʔaɪ̯ɡn̩tyːməʁɪn]
Hörbeispiele:   Miteigentümerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person, die sich mit mindestens einer weiteren Person das Eigentum an einer Sache oder einem Unternehmen teilt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Miteigentümer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Mitinhaberin

Gegenwörter:

[1] Alleineigentümerin

Männliche Wortformen:

[1] Miteigentümer

Oberbegriffe:

[1] Eigentümerin

Beispiele:

[1] Der Hauseigentümer ist mit seinen beiden Miteigentümerinnen im Streit über die Sanierung der Gebäudefassade.

Übersetzungen

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[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Miteigentümerin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalMiteigentümerin
[1] Duden online „Miteigentümerin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Miteigentümerin