Kriminalerin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Kriminalerin die Kriminalerinnen
Genitiv der Kriminalerin der Kriminalerinnen
Dativ der Kriminalerin den Kriminalerinnen
Akkusativ die Kriminalerin die Kriminalerinnen

Worttrennung:

Kri·mi·na·le·rin, Plural: Kri·mi·na·le·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˌkʁimiˈnaːləʁɪn]
Hörbeispiele:   Kriminalerin (Info)
Reime: -aːləʁɪn

Bedeutungen:

[1] umgangssprachlich: für die Verfolgung von Straftaten zuständige Beamtin im Polizeidienst

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Kriminaler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Kriminalbeamtin

Männliche Wortformen:

[1] Kriminaler

Beispiele:

[1] „Drei Wochen später drehte ich einen anderen Film. Verhörsituation. Drei Frauen. Da war auch eine Schauspielerin die Kriminalerin, genauso ihre Assistentin und ich war die zu Befragende.“[1]

Übersetzungen

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[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKriminalerin
[1] Duden online „Kriminalerin

Quellen:

  1. Rike Schmid: Schauspielerinnen. Die Suche nach weiblicher Identität. Logos Verlag, Berlin 2011. ISBN 978-3832525705. Seite 159