Kollektivvertrag
Kollektivvertrag (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Kollektivvertrag | die Kollektivverträge |
Genitiv | des Kollektivvertrages des Kollektivvertrags |
der Kollektivverträge |
Dativ | dem Kollektivvertrag dem Kollektivvertrage |
den Kollektivverträgen |
Akkusativ | den Kollektivvertrag | die Kollektivverträge |
Worttrennung:
- Kol·lek·tiv·ver·trag, Plural: Kol·lek·tiv·ver·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [kɔlɛkˈtiːffɛɐ̯ˌtʁaːk]
- Hörbeispiele: Kollektivvertrag (Info)
- Reime: -iːffɛɐ̯tʁaːk
Bedeutungen:
- [1] Österreich, BRD, DDR: (meist) überbetrieblicher Vertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- [2] Abkommen zwischen Gruppierungen (Kollektiven)
Synonyme:
- [1] Deutschland: Tarifvertrag; Schweiz: Gesamtarbeitsvertrag
Gegenwörter:
- [1] Einzelvertrag
Oberbegriffe:
- [1] Vertrag
Beispiele:
- [1] „Soweit im Folgenden nicht Anderes bestimmt wird, können Regelungen, zu denen der Kollektivvertrag nach diesem Bundesgesetz ermächtigt ist, durch Betriebsvereinbarung zugelassen werden, wenn 1. der Kollektivvertrag die Betriebsvereinbarung dazu ermächtigt, oder 2. für die betroffenen Arbeitnehmer mangels Bestehen einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft auf Arbeitgeberseite kein Kollektivvertrag abgeschlossen werden kann.“[1]
- [2] „Die ältesten Kollektivverträge unter einer Mehrheit von Staaten bezwecken unzweifelhaft die Begründung von Föderationen und Staatenvereinen.“[2]
- [2] Später kam es zum Ersatz des Einzelvertrages zwischen Krankenkasse und Arzt zum Kollektivvertrag der ärztlichen Organisationen.
Wortbildungen:
Übersetzungen
Bearbeiten [2] Abkommen zwischen Gruppierungen (Kollektiven)
- [1] Wikipedia-Artikel „Kollektivvertrag“
- [2] Wikipedia-Artikel „Kassenärztliche_Vereinigung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kollektivvertrag“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kollektivvertrag“
- [1] The Free Dictionary „Kollektivvertrag“
- [1] Duden online „Kollektivvertrag“
Quellen:
- ↑ Österreichisches Arbeitszeitgesetz, § 1a
- ↑ Encyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung, Franz von Holtzendorff. Abgerufen am 26. August 2020.