Gesellschafter (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Gesellschafter die Gesellschafter
Genitiv des Gesellschafters der Gesellschafter
Dativ dem Gesellschafter den Gesellschaftern
Akkusativ den Gesellschafter die Gesellschafter

Worttrennung:

Ge·sell·schaf·ter, Plural: Ge·sell·schaf·ter

Aussprache:

IPA: [ɡəˈzɛlʃaftɐ]
Hörbeispiele:   Gesellschafter (Info)

Bedeutungen:

[1] Wirtschaft: Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer einer Gesellschaft (eines Unternehmens)
[2] Person, die in der Gesellschaft gut ankommt und sich gut in Gesellschaft verhält und meistens als angenehmer und unterhaltsamer Gesprächspartner geschätzt wird
[3] verhüllend: Mann, der sich (gegen Bezahlung) als Liebhaber oder Begleiter einer Frau anbietet

Mehrere Bedeutungen fehlen noch.

Weibliche Wortformen:

[1] Gesellschafterin

Unterbegriffe:

[1] Hauptgesellschafter, Mehrheitsgesellschafter, Minderheitsgesellschafter, stiller Gesellschafter

Beispiele:

[1] „Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt, besitzt somit die Einzelgeschäftsführungsbefugnis.“[1]
[2] „Ein gesprächiger Gesellschafter war er nicht.“[2]
[3]

Wortbildungen:

[1] Gesellschafterversammlung

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Gesellschafter
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gesellschafter
[1–3] The Free Dictionary „Gesellschafter
[1–3] Duden online „Gesellschafter
[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesellschafter
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGesellschafter

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Geschäftsführung
  2. Ralph Giordano: Die Bertinis. Roman. 22. Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M. 2008, ISBN 978-3-596-25961-8, Seite 552.