Gerichtsvollzieher (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Gerichtsvollzieher die Gerichtsvollzieher
Genitiv des Gerichtsvollziehers der Gerichtsvollzieher
Dativ dem Gerichtsvollzieher den Gerichtsvollziehern
Akkusativ den Gerichtsvollzieher die Gerichtsvollzieher

Worttrennung:

Ge·richts·voll·zie·her, Plural: Ge·richts·voll·zie·her

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sfɔlˌt͡siːɐ]
Hörbeispiele:   Gerichtsvollzieher (Info)

Bedeutungen:

[1] Beamter, dessen Aufgabe es ist, richterliche Urteile und andere Vollstreckungstitel gegebenenfalls zwangsweise zu vollstrecken

Abkürzungen:

[1] GV

Herkunft:

Der Begriff wurde 1877 durch die Deutsche Zivilprozessordnung eingeführt.[1]
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gericht, Fugenelement -s und Vollzieher

Synonyme:

[1] Sequester (veraltet), Exekutor (in Deutschland veraltet, in Österreich noch gebräuchlich), Betreibungsbeamter (schweizerisch)

Weibliche Wortformen:

[1] Gerichtsvollzieherin

Oberbegriffe:

[1] Vollziehungsbeamter, Zivilprozessordnung

Beispiele:

[1] Der Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen und Dokumente amtlich zustellen.
[1] „Sie hielten ihn offenbar für einen Gerichtsvollzieher.“[2]
[1] „Beinahe wöchentlich stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür, um etwas zu pfänden, immer wieder drohte der Rauswurf aus den Wohnungen – vielleicht mit ein Grund, warum mein Vater zeitlebens so erpicht darauf war, Reichtümer anzuhäufen und dennoch lebte wie ein Geizhals, der sich nur das Nötigste gönnte.“[3]

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Gerichtsvollzieher
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsvollzieher
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGerichtsvollzieher
[1] The Free Dictionary „Gerichtsvollzieher
[1] Duden online „Gerichtsvollzieher
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsvollzieher“ auf wissen.de
[1] wissen.de – Lexikon „Gerichtsvollzieher
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gerichtsvollzieher

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „1Gericht“.
  2. Robert Baur: Blutmai. Roman. Gmeiner, Meßkirch 2018, ISBN 978-3-8392-2290-4, Seite 106.
  3. Yves Buchheim, unter Mitarbeit von Franz Kotteder: Buchheim. Künstler, Sammler, Despot: Das Leben meines Vaters. Heyne, München 2018, ISBN 978-3-453-20197-2, Seite 18.