Finanzhilfe
Finanzhilfe (Deutsch)Bearbeiten
Substantiv, fBearbeiten
Singular
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Plural
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Nominativ | die Finanzhilfe
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die Finanzhilfen
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Genitiv | der Finanzhilfe
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der Finanzhilfen
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Dativ | der Finanzhilfe
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den Finanzhilfen
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Akkusativ | die Finanzhilfe
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die Finanzhilfen
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Worttrennung:
- Fi·nanz·hil·fe, Plural: Fi·nanz·hil·fen
Aussprache:
- IPA: [fiˈnant͡sˌhɪlfə]
- Hörbeispiele: Finanzhilfe (Info)
Bedeutungen:
- [1] (Unterstützung mit) Geld, das eine öffentliche Stelle, zum Beispiel eine Stadt, ein Staat oder Staatenverbund, gewährt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Finanz und Hilfe
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Geldspritze, Subvention, Zuschuss
Oberbegriffe:
- [1] Unterstützung
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Im Falle der Gewährung konditionaler Finanzhilfe gelten die unionsrechtliche Verordnung (EU) Nr. 472/2013 und der völkerrechtliche ESM-Vertrag grundsätzlich nebeneinander.“[1]
- [1] „Ein falsch herum gedruckter Präsident der Vereinigten Staaten mit gewendetem Anzug auf einer Gipfelkonferenz müsste Millionen Leser von der Dringlichkeit deutscher Finanzhilfe überzeugen.“[2]
Charakteristische Wortkombinationen:
ÜbersetzungenBearbeiten
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- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Finanzhilfe“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Finanzhilfe“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Finanzhilfe“
- [1] Duden online „Finanzhilfe“
Quellen:
- ↑ Die Konditionalität der Finanzhilfen für Eurostaaten, André Gilles. Abgerufen am 4. Februar 2020.
- ↑ Loriot (Verfasser); Susanne von Bülow, Peter Geyer, OA Krimmel (Herausgeber): Der ganz offene Brief. Hoffmann und Campe, Hamburg 2014, ISBN 978-3-455-40514-9, Seite 191 .