Ermessen
Ermessen (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | das Ermessen | —
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Genitiv | des Ermessens | —
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Dativ | dem Ermessen | —
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Akkusativ | das Ermessen | —
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Worttrennung:
- Er·mes·sen, kein Plural
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] Recht: Auswahl zwischen mehreren gleichermaßen rechtmäßigen Möglichkeiten bei einer behördlichen oder richterlichen Entscheidung (Verwaltungsakt, Urteil, Beschluss)
- [2] gehoben: jemandes Einschätzung einer Lage; Erwägen mehrerer Entscheidungsmöglichkeiten
Herkunft:
- Ableitung zum Stamm des Verbs messen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) er-
Synonyme:
- [2] Beurteilung
Gegenwörter:
- [1] gebundene Entscheidung
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Auswahlermessen, Entscheidungsermessen, Ermessensfehler, Beurteilungsspielraum, Einschätzungsprärogative
Beispiele:
- [1] „Ermessen liegt vor, wenn die Verwaltung bei Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestands zwischen verschiedenen Verhaltensweisen wählen kann.“[1]
- [1] Die Behörde hat von ihrem Ermessen in fehlerhafter Weise Gebrauch gemacht.
- [1] Die Behörde ist gesetzlich ermächtigt, die notwendigen Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.
- [1] Die Höhe des Schadensersatzes steht im Ermessen des Gerichts.
- [2] Ich stelle es in Ihr Ermessen, ob Sie sich an der Kampagne beteiligen möchten oder nicht.
- [2] Nach menschlichem Ermessen ist die Maschine betriebssicher.
Redewendungen:
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] pflichtgemäßes, richterliches Ermessen
- [2] meines Ermessens, nach meinem Ermessen, nach menschlichem Ermessen
Wortbildungen:
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
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[2] gehoben: jemandes Einschätzung einer Lage; Erwägen mehrerer Entscheidungsmöglichkeiten
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- [1] Wikipedia-Artikel „Ermessen“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ermessen“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ermessen“
- [1, 2] The Free Dictionary „Ermessen“
Quellen:
- ↑ Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht. 11. Auflage. 1997. § 7 Rn. 7. S. 121.