Eignerin
Eignerin (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Eignerin | die Eignerinnen |
Genitiv | der Eignerin | der Eignerinnen |
Dativ | der Eignerin | den Eignerinnen |
Akkusativ | die Eignerin | die Eignerinnen |
Worttrennung:
- Eig·ne·rin, Plural: Eig·ne·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯ɡnəʁɪn]
- Hörbeispiele: Eignerin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
- [2] weibliche Person, die ein Schiff – oder mehrere – besitzt
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Eigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Eigner
Unterbegriffe:
- [1] Anteilseignerin
- [2] Bootseignerin, Schiffseignerin
Beispiele:
- [1] Marianne ist Eignerin einer Baufirma.
- [1] „Zwischen den vergoldeten Stücken taucht plötzlich das Weiß eines Gesichtes auf, die Eignerin, bleich wie eine Trauernde.“[1]
- [2] Julia fühlt sich wohl als Eignerin einer Yacht.
Übersetzungen
Bearbeiten [1] weibliche Person, die Eigentümerin von etwas ist
|
[2] ?
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Eignerin“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Eignerin“
- [1, 2] Duden online „Eignerin“
Quellen:
- ↑ James Salter: Ein Spiel und ein Zeitvertreib. Roman. Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek 2000, ISBN 3-499-22440-2, Seite 195.