Schiffseignerin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Schiffseignerin die Schiffseignerinnen
Genitiv der Schiffseignerin der Schiffseignerinnen
Dativ der Schiffseignerin den Schiffseignerinnen
Akkusativ die Schiffseignerin die Schiffseignerinnen

Worttrennung:

Schiffs·eig·ne·rin, Plural: Schiffs·eig·ne·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃɪfsˌʔaɪ̯ɡnəʁɪn]
Hörbeispiele:   Schiffseignerin (Info)

Bedeutungen:

[1] Eignerin eines Schiffes

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Schiffseigner mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Reederin, Schiffsbesitzerin, Schiffseigentümerin

Männliche Wortformen:

[1] Schiffseigner

Oberbegriffe:

[1] Eignerin

Beispiele:

[1] Bei der Schiffstaufe war auch die Schiffseignerin anwesend.
[1] „Während wir einerseits erfahren, was den wortkargen Schiffergehilfen mit der unbekannten Toten verband, werden wir andererseits Zeuge, wie er (zunächst) mit der verheirateten Schiffseignerin eine Affäre beginnt.“[1]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Schiffseignerin“, Seite 940.
[1] Duden online „Schiffseignerin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schiffseignerin

Quellen:

  1. Isabella Reicher: "Young Adam": Sündenfall in trübem Wasser. In: Der Standard digital. 20. Juli 2005 (URL, abgerufen am 25. April 2021).