Bauamt
Bauamt (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Bauamt | die Bauämter |
Genitiv | des Bauamtes des Bauamts |
der Bauämter |
Dativ | dem Bauamte dem Bauamt |
den Bauämtern |
Akkusativ | das Bauamt | die Bauämter |
Worttrennung:
- Bau·amt, Plural: Bau·äm·ter
Aussprache:
- IPA: [ˈbaʊ̯ˌʔamt]
- Hörbeispiele: Bauamt (Info)
Bedeutungen:
- [1] Teil einer staatlichen, kommunalen, kirchlichen oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Verwaltung zu Bauangelegenheiten, die mit der Prüfung, Bewilligung/Ablehnung von Bauanträgen betraut ist und Bauabnahmen durchführt
Herkunft:
- Determinativkompositum von Bau und Amt
Synonyme:
- [1] Baubehörde, Bauverwaltung
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Amt, Verwaltung
Unterbegriffe:
- [1] Staatsbauamt, Stadtbauamt
Beispiele:
- [1] Das Bauamt kann einen Bauantrag genehmigen oder auch zurückweisen.
- [1] „380000 neue Wohnungen haben die Bauämter genehmigt.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Bauamt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Bauamt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Bauamt“
- [1] The Free Dictionary „Bauamt“
- [1] Duden online „Bauamt“
Quellen:
- ↑ Florian Güßgen: Städter in Not. In: Stern. Nummer Heft 9, 2017 , Seite 24-35, Zitat Seite 30.