Arbeitgeberin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Arbeitgeberin die Arbeitgeberinnen
Genitiv der Arbeitgeberin der Arbeitgeberinnen
Dativ der Arbeitgeberin den Arbeitgeberinnen
Akkusativ die Arbeitgeberin die Arbeitgeberinnen

Worttrennung:

Ar·beit·ge·be·rin, Plural: Ar·beit·ge·be·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈaʁbaɪ̯tˌɡeːbəʁɪn], [ˌaʁbaɪ̯tˈɡeːbəʁɪn]
Hörbeispiele:   Arbeitgeberin (Info),   Arbeitgeberin (Info),   Arbeitgeberin (Info)
Reime: -eːbəʁɪn

Bedeutungen:

[1] weibliche Person oder Firma, die Leute als Arbeiter oder Angestellte einstellt, beschäftigt und ihnen dafür Geld bezahlt

Herkunft:

Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Arbeitgeber mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Sinnverwandte Wörter:

[1] Dienstherrin

Gegenwörter:

[1] Arbeitnehmerin

Männliche Wortformen:

[1] Arbeitgeber

Unterbegriffe:

[1] Chefin

Beispiele:

[1] „Sie erzählten von einem Dienstmädchen, das Parfüm von ihrer Arbeitgeberin gestohlen habe.“[1]

Übersetzungen

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[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Arbeitgeberin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalArbeitgeberin
[1] The Free Dictionary „Arbeitgeberin
[(1)] Duden online „Arbeitgeberin

Quellen:

  1. Chika Unigwe: Schwarze Schwestern. Roman. Tropen, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-608-50109-4, Seite 120. Originalausgabe: Niederländisch 2007.