Singular Plural
Nominativ die Anwältin die Anwältinnen
Genitiv der Anwältin der Anwältinnen
Dativ der Anwältin den Anwältinnen
Akkusativ die Anwältin die Anwältinnen

Worttrennung:

An·wäl·tin, Plural: An·wäl·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈanvɛltɪn]
Hörbeispiele:   Anwältin (Info),   Anwältin (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] Juristin, die eine staatliche Zulassung hat, die sie zur Rechtsberatung und der Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren berechtigt
[2] Fürsprecherin, Verfechterin

Synonyme:

[1] Rechtsanwältin

Männliche Wortformen:

[1, 2] Anwalt

Oberbegriffe:

[1] Juristin

Unterbegriffe:

[1] Amtsanwältin, Fachanwältin, EuGH-Generalanwältin, Generalanwältin, Generalbundesanwältin, Jugendanwältin, Menschenrechtsanwältin, Opferanwältin, Patentanwältin, Rechtsanwältin, Staatsanwältin

Beispiele:

[1] Dem Angeklagten wurde eine Anwältin als Pflichtverteidigerin beigeordnet.
[1] „Zwei Gnadengesuche ihrer Anwältin werden abgelehnt.“[1]
[1] „In den letzten Jahren waren sich die beiden noch näher gekommen, auch wegen Sandys dritter Frau Dorene Marcus, einer klugen, freundlichen, belesenen Anwältin – sie hatte das Werk ihres Schwagers gelesen, seit sie in den Zwanzigern war, und erfreute sich an den gespenstischen Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen den beiden Männern.“[2]
[2] Sie ist eine Anwältin der Armen.

Übersetzungen

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[1, 2] Duden online „Anwältin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAnwältin
[1, 2] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Anwältin“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Wilhelm von Sternburg: „Als wäre alles das letzte Mal“: Erich Maria Remarque. Eine Biographie. Kiepenheuer & Witsch, Köln 2000, ISBN 3-462-02917-7, Seite 317.
  2. Blake Bailey: Philip Roth. Biografie. Hanser, München 2023 (übersetzt von Dirk van Gunsteren, Thomas Gunkel), ISBN 978-3-446-27612-3, Seite 886 f. Englisch 2021 erschienen.