Abgeber
Abgeber (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | der Abgeber | die Abgeber |
Genitiv | des Abgebers | der Abgeber |
Dativ | dem Abgeber | den Abgebern |
Akkusativ | den Abgeber | die Abgeber |
Worttrennung:
- Ab·ge·ber, Plural: Ab·ge·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈapˌɡeːbɐ]
- Hörbeispiele: Abgeber (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine Person, die ihr Nutzungsrecht oder ihr Eigentum an einer Sache (im Sinne von Gegenstand, Objekt) verkauft oder vermietet
Sinnverwandte Wörter:
Gegenwörter:
- [1] Abnehmer, Übernehmer, Interessent
Beispiele:
- [1] Der Abgeber einer Liegenschaft kann zu deren Vermittlung einen Makler beauftragen.
Übersetzungen
Bearbeiten [1] Person, die ihr Nutzungsrecht oder ihr Eigentum an einer Sache verkauft oder vermietet
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Abgeber“