subjektives Recht (Deutsch)

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starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ subjektives Recht subjektive Rechte
Genitiv subjektiven Rechtes
subjektiven Rechts
subjektiver Rechte
Dativ subjektivem Recht subjektiven Rechten
Akkusativ subjektives Recht subjektive Rechte
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ das subjektive Recht die subjektiven Rechte
Genitiv des subjektiven Rechtes
des subjektiven Rechts
der subjektiven Rechte
Dativ dem subjektiven Recht den subjektiven Rechten
Akkusativ das subjektive Recht die subjektiven Rechte
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ ein subjektives Recht keine subjektiven Rechte
Genitiv eines subjektiven Rechtes
eines subjektiven Rechts
keiner subjektiven Rechte
Dativ einem subjektiven Recht keinen subjektiven Rechten
Akkusativ ein subjektives Recht keine subjektiven Rechte

Worttrennung:

sub·jek·ti·ves Recht, Plural: sub·jek·ti·ve Rech·te

Aussprache:

IPA: [ˌzʊpjɛktiːvəs ˈʁɛçt]
Hörbeispiele:   subjektives Recht (Info)

Bedeutungen:

[1] allgemeine Rechtslehre: Rechtsmacht, die einem Einzelnen durch eine Rechtsnorm des objektiven Rechts verliehen wird und die bewirkt, dass dieser von einem anderen im eigenen Interesse ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen kann

Synonyme:

[1] Recht[2]

Unterbegriffe:

[1] subjektives öffentliches Recht

Beispiele:

[1] Subjektive Rechte können sich aus dem Privatrecht und aus dem öffentlichen Recht ergeben.

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „subjektives Recht
[1] wissen.de – Lexikon „subjektives Recht
[1] Hartmut Maurer: Allgemeines Verwaltungsrecht. 17., überarbeitete und ergänzte Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-57100-8, § 8 Rn. 2.