Person Wortform
Präsens ich bürgere
du bürgerst
er, sie, es bürgert
Präteritum ich bürgerte
Konjunktiv II ich bürgerte
Imperativ Singular bürger!
bürgere!
Plural bürgert!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
gebürgert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:bürgern

Anmerkung:

Das bei Grimm angeführte Beispiel nutzt das als Adjektiv verwendete Partizip Perfekt.

Worttrennung:

bür·gern, Präteritum: bür·ger·te, Partizip II: ge·bür·gert

Aussprache:

IPA: [ˈbʏʁɡɐn]
Hörbeispiele:   bürgern (Info)
Reime: -ʏʁɡɐn

Bedeutungen:

[1] veraltet, selten, die Bedeutung ist die von einbürgern: Bürgerrechte (einer Stadt) innehaben, dort Bürger sein

Herkunft:

vom Substantiv Bürger

Unterbegriffe:

[1] ausbürgern, einbürgern

Beispiele:

[1] In der Heidelberger Turnierordnung von 1481 steht: „Es soll auch keiner, der in den Städten gebürgert ist, zum Thurnier zugelassen werden.“[1]

Übersetzungen

Bearbeiten
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „bürgern

Quellen:

  1. Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „bürgern