bürgern
bürgern (Deutsch)
BearbeitenPerson | Wortform | |||
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Präsens | ich | bürgere | ||
du | bürgerst | |||
er, sie, es | bürgert | |||
Präteritum | ich | bürgerte | ||
Konjunktiv II | ich | bürgerte | ||
Imperativ | Singular | bürger! bürgere! | ||
Plural | bürgert! | |||
Perfekt | Partizip II | Hilfsverb | ||
gebürgert | haben | |||
Alle weiteren Formen: Flexion:bürgern
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Anmerkung:
- Das bei Grimm angeführte Beispiel nutzt das als Adjektiv verwendete Partizip Perfekt.
Worttrennung:
- bür·gern, Präteritum: bür·ger·te, Partizip II: ge·bür·gert
Aussprache:
Bedeutungen:
- [1] veraltet, selten, die Bedeutung ist die von einbürgern: Bürgerrechte (einer Stadt) innehaben, dort Bürger sein
Herkunft:
- vom Substantiv Bürger
Unterbegriffe:
- [1] ausbürgern, einbürgern
Beispiele:
- [1] In der Heidelberger Turnierordnung von 1481 steht: „Es soll auch keiner, der in den Städten gebürgert ist, zum Thurnier zugelassen werden.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] ?
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „bürgern“
Quellen: