einbürgern (Deutsch)

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Person Wortform
Präsens ich bürgere ein
du bürgerst ein
er, sie, es bürgert ein
Präteritum ich bürgerte ein
Konjunktiv II ich bürgerte ein
Imperativ Singular bürgere ein!
Plural bürgert ein!
Perfekt Partizip II Hilfsverb
eingebürgert haben
Alle weiteren Formen: Flexion:einbürgern

Worttrennung:

ein·bür·gern, Präteritum: bür·ger·te ein, Partizip II: ein·ge·bür·gert

Aussprache:

IPA: [ˈaɪ̯nˌbʏʁɡɐn]
Hörbeispiele:   einbürgern (Info)
Reime: -aɪ̯nbʏʁɡɐn

Bedeutungen:

[1] transitiv: jemandem Bürgerrechte / die Staatsbürgerschaft verleihen
[2] intransitiv, von gebietsfremden Arten: sich in einem neuen Gebiet etablieren
[3] reflexiv: sich nach und nach zum Usus, zur Gewohnheit entwickeln

Herkunft:

gebildet aus der Partikel ein als Verbzusatz und der Ableitung zum Substantiv Bürger durch Konversion[1]

Synonyme:

[1] nationalisieren, naturalisieren
[3] einschleichen

Gegenwörter:

[1] ausbürgern, denaturalisieren, entnationalisieren

Beispiele:

[1] Zehn Jahre nach seiner Ankunft als Flüchtling wurde er jetzt offiziell eingebürgert.
[2] Das Kleinblütige Springkraut hat sich längst bei und eingebürgert und ist fester Bestandteil der mitteleuropäischen Flora.
[3] Der Gebrauch von Anglizismen hat sich bei uns immer mehr eingebürgert.

Wortbildungen:

Einbürgerung

Übersetzungen

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[3] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „einbürgern
[1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „einbürgern
[1–3] The Free Dictionary „einbürgern
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portaleinbürgern

Quellen:

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „einbürgern