Tanzlehrerin (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ die Tanzlehrerin die Tanzlehrerinnen
Genitiv der Tanzlehrerin der Tanzlehrerinnen
Dativ der Tanzlehrerin den Tanzlehrerinnen
Akkusativ die Tanzlehrerin die Tanzlehrerinnen

Worttrennung:

Tanz·leh·re·rin, Plural: Tanz·leh·re·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈtant͡sˌleːʁəʁɪn]
Hörbeispiele:   Tanzlehrerin (Info),   Tanzlehrerin (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] Lehrerin, die Unterricht im Tanzen gibt

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Tanzlehrer mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Tanzlehrer

Oberbegriffe:

[1] Lehrerin

Unterbegriffe:

[1] Ballettlehrerin

Beispiele:

[1] „Ein 39-Jähriger Gmundner ist am Freitag wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes an einer 51-jährigen Tanzlehrerin zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.“[1]

Übersetzungen

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[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalTanzlehrerin
[1] Duden online „Tanzlehrerin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Tanzlehrerin

Quellen: