Partyzettel (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Partyzettel die Partyzettel
Genitiv des Partyzettels der Partyzettel
Dativ dem Partyzettel den Partyzetteln
Akkusativ den Partyzettel die Partyzettel

Worttrennung:

Par·ty·zet·tel, Plural: Par·ty·zet·tel

Aussprache:

IPA: [ˈpaːɐ̯tiˌt͡sɛtl̩]
Hörbeispiele:   Partyzettel (Info)

Bedeutungen:

[1] umgangssprachlich: Schriftstück für Minderjährige, mit dem ein Erziehungsberechtigter (beispielsweise die Mutter oder der Vater) eine andere volljährige Person für die Dauer einer öffentlichen Tanzveranstaltung (beispielsweise einer Diskothek, einem Konzert) mit der Aufsicht beauftragt

Synonyme:

[1] Behördendeutsch: Erziehungsbeauftragung
[1] umgangssprachlich: Muttizettel

Oberbegriffe:

[1] Vollmacht

Beispiele:

[1] „Um die Uhrzeit kommst Du hier nur mit einem Partyzettel und der erwachsenen Begleitperson rein!“
[1] „Wenn dir Deine Mama keinen Partyzettel ausgestellt hat, musst Du um spätestens 24:00 Uhr unsere Diskothek verlassen. Du läßt deinen Ausweis jetzt hier. Und komm' nachher keine Minute zu spät, sonst gibt es richtig Ärger, ich garantiere es dir!“
[1] „Ohne Begleitung Deiner Eltern oder einem gültigen Partyzettel kommst Du in das Konzert nicht rein, egal, ob du eine Eintrittskarte hast.“
[1] In Bayern hat fast jeder Landkreis sein eigenes Formular für den Partyzettel.
[1] Laut Jugendschutzgesetz gelten in Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. So dürfen 16- und 17-jährige Jugendliche bis 24 Uhr unterwegs sein. „Es gibt jedoch eine Ausnahme“, sagt Kreisjugendpfleger Wolfgang Bartl. Den berühmten Aufsichts-, „Mutti“- oder Partyzettel – oder auch die Erziehungsbeauftragung, wie man in Fachkreisen sagt....[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] mit Adjektiv: gültiger Partyzettel, ungültiger Partyzettel, unterschriebener Partyzettel

Übersetzungen

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[1] Wikipedia-Artikel „Erziehungsbeauftragung

Quellen:

  1. "Muttizettel": Worauf Discos beim Aufsichtsformular achten. Augsburger Allgemeine: Presse-Druck- und Verlags-GmbH Augsburg, 14. September 2014, abgerufen am 12. März 2017.